Das Haßfurter Amtsgericht verhandelte einen kuriosen Fall: Eine Frau hatte gegen das Alkoholverbot in der Haßfurter Promenade verstoßen und muss zahlen.
Eine Dose Bier kostet nicht viel, aber der Konsum des Gerstensaftes in der Haßfurter Promenaden-Grünanlage kann richtig teuer werden. Warum das? Weil laut Satzung der Stadt Haßfurt hier ein totales Alkoholverbot herrscht. Wer dagegen verstößt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Jüngst war davon eine 46-Jährige aus dem Nachbarlandkreis Schweinfurt betroffen. Da sie gegen den 200-Euro-Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt hatte, kam es beim Amtsgericht in Haßfurt zu einer öffentlichen Verhandlung.
Die Ordnungswidrigkeit ereignete sich am 30. Juni dieses Jahres abends um 18.37 Uhr. Wie so oft in diesem Jahr war es auch an diesem Samstagabend sonnig und warm. Die Beschuldigte bestritt nicht, zu der angegebenen Zeit in der Promenade gewesen zu sein. Bloß mit Alkohol, beteuerte sie felsenfest, habe sie nichts zu tun gehabt. Ihr ebenfalls anwesender Lebensgefährte dagegen, sagte sie, habe sich gleich zwei Bierdosen gekauft. Von daher habe der auch den an ihn gerichteten Bußgeldbescheid akzeptiert und inzwischen bezahlt. Sie selber dagegen sei unschuldig, was auch der als möglicher Zeuge vor der Tür wartende Freund bestätigen könne.
Als die damals Streife fahrende Polizistin als Zeugin aufgerufen wurde, ergab sich ein völlig anderes Bild von der Situation. Die Beamtin schilderte, dass seinerzeit insgesamt vier Personen beieinandersaßen - drei Männer und die Angeklagte. Auf zwei Bänken hatten sie sich laut Zeugin jeweils in einer Zweiergruppe gegenüber platziert. Als sie ihr Polizeiauto abgestellt hatte und zusammen mit ihrem Kollegen zu Fuß das Quartett erreichte, haben nach ihrer Aussage ausnahmslos alle eine geöffnete Bierdose in der Hand gehalten. Sie habe sogar gesehen, wie die Frau daraus trank.
Als die Uniformierten die Biertrinker auf das Verbot aufmerksam machten, seien alle miteinander völlig uneinsichtig gewesen. "Ein normales Gespräch", so die junge Polizeibeamtin, "war nicht möglich." Mehr noch, die Sitzenden hätten sich sogar lustig über die Polizei gemacht und versucht, sie zu veräppeln. Als die Frau dann aufstand, sei sie aufgefordert worden, dazubleiben, bis ihre Personalien festgestellt seien. Diese Anweisung ignorierend, sei die Frau zum nahe gelegenen Bahnhofsgebäude gelaufen. Erst eine herbeigerufene zweite Streife der Polizei konnte die Frau dazu bewegen, sich auszuweisen.
Auf die Frage der Amtsrichterin Bettina Thanner eingehend, erklärte die Zeugin, dass mehr oder weniger laufend derartige Kontrollen in der Promenade durchgeführt werden. Rund um den Kiosk gibt es eine enge sogenannte Freischankfläche, wo der Alkoholkonsum gestattet ist. Doch der Sitzplatz im vorliegenden Fall sei etwa 20 Meter vom Kiosk entfernt gewesen und damit eindeutig in der Alkoholverbotszone.
Ergänzend fügte sie hinzu, dass auch rund um die Kneippanlage im Wildbad dieses völlige Alkoholverbot seitens der Stadt erlassen wurde. In den übrigen städtischen Grünanlagen ist der Alkoholkonsum von 22 bis 7 Uhr früh untersagt. Der entsprechende Passus in der kommunalen Satzung gilt seit Mitte 2015.
Nachdem die Polizeibeamtin so detailliert und glaubwürdig ausgesagt hatte, klärte die Vorsitzende die Frau, die ohne Anwalt erschienen war, über die Rechtslage auf. Insbesondere machte die Juristin der Betroffenen die Folgen klar, die eintreten würden, sollte ihr Lebensgefährte zu ihren Gunsten im Zeugenstand aussagen. In diesem Fall, so die Richterin, müsste sie auch die anderen damals eingesetzten Polizisten vernehmen.