An den ersten Tagen am neuen Arbeitsplatz prasselt auf die Jugendlichen viele neue Eindrücke ein. Wir haben ein paar Tipps, die den Start leichter machen.
Der erste Tag am Arbeitsplatz ist ganz schön aufregend. So viel Neues, mit dem man sich auf einmal auseinandersetzen muss. Fragezeichen im Kopf und bürokratische Stolpersteine sind zu Beginn einer Ausbildung völlig normal. Auf wie viele Tage Urlaub habe ich Anspruch? Und wie sieht es eigentlich mit Überstunden aus?
"Der Start in die Berufsausbildung ist aufregend, und in den ersten Tagen überrollt die Auszubildenden eine wahre Informationsflut", sagt Claas Meyer, Jugendsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Nordbayern in Schweinfurt. Er ist für den Landkreis Haßberge zuständig und steht Berufsneulingen mit Rat und Tat zur Seite. "Viele Azubis haben häufig Fragen zur Länge der Probezeit", sagt Meyer. Grundsätzlich diene diese zum gegenseitigen Kennenlernen und dauert mindestens vier Wochen. Maximal aber vier Monate.
"Während der Probezeit können sowohl Azubi als auch der Betrieb von heute auf morgen ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis beenden", erklärt der Gewerkschafter. Die Kündigung müsse jedoch schriftlich erfolgen.
Auch sollte man laut Experte als Auszubildender auf die Arbeitszeit achten. "Generell gilt für Azubis unter 18 Jahre eine wöchentliche maximale Arbeitszeit von 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche." Pro Tag darf ein Azubi maximal 8,5 Stunden arbeiten. Überstunden seien in der Ausbildung nicht vorgesehen.
Wenn sie dennoch geleistet werden, müssen, steht dem Azubi entsprechender Überstundenzuschlag oder Freizeit zu. Natürlich spielt auch das Gehalt bei Azubis eine wichtige Rolle. Hier gibt es Folgendes zu beachten: Für viele Azubis ist die Ausbildungsvergütung in Tarifverträgen festgelegt. Wenn nicht, muss die Vergütung angemessen sein.
"Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben auf jeden Fall Anspruch auf mindestens 80 Prozent - Azubis in einer überbetrieblichen Ausbildung auf 55 Prozent - der üblichen tariflichen Vergütung", erklärt Claas Meyer.
Was ist, wenn es nicht gefällt?
Einige Azubis stellen nach Beginn der Ausbildung auch fest, dass ihnen die gewählte Lehre nicht gefällt. Der Wechsel des Ausbildungsplatz ist möglich, jedoch gibt es einiges zu beachten: Azubis können laut Experte das Ausbildungsverhältnis kündigen und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der Betrieb mit ihrem Weggang jedoch nicht einverstanden ist, brauchen Azubis einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Claas Meyer rät: "Azubis sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!"
Bei Unsicherheiten in Rechts- und Vertragsfragen können sich Auszubildende an das DGB Jugendsekretariat in Schweinfurt wenden. Auf der Online-Plattform
www.dr-azubi.de haben sie die Möglichkeit, anonym Fragen zu stellen. In kurzer Zeit bekommen sie eine ausführliche Antwort. Im Schnitt gibt es um die 5000 Anfragen im Jahr.
Die größte Sorge von Auszubildenden ist laut Meyer, dass ihre Ausbildung qualitativ schlecht ist und sie deswegen am Ende nur schlecht oder gar nicht bestehen. Für viele komme die Frage hinzu, ob sie vom Betrieb übernommen werden. Auch hier hilft der DGB weiter: Er setzt sich zum einen dafür ein, dass Ausbilder gut geschult sind, und dass Jugendliche nach ihrer Lehre unbefristet übernommen werden.