Die Verschwörungstheorie zog vor Gericht nicht

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Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 40-Jährigen wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe.

Dass ein 40-Jähriger bei einer in Erfurt geplanten Wohnungsanmietung im Oktober 2018 eine Urkundenfälschung und einen versuchten Betrug verübt hatte, sah Strafrichterin Ilona Conver als erwiesen an. Richtig schlimm wurde es für den Außendienstmitarbeiter aber dadurch, dass er rund ein Jahr zuvor mit derselben Masche auf die Nase gefallen war und vom Amtsgericht in Würzburg zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Als Bewährungsversager mit einschlägigen Vorstrafen wurde er nun am Amtsgericht in Haßfurt zu einem Jahr Knast verurteilt - ohne erneute Bewährungschance.

Was war geschehen? Im Laufe des Jahres 2018 wurde die finanzielle Schieflage des Angeklagten immer dramatischer, und er konnte seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr einhalten. Schließlich gab er Mitte Oktober 2018 bei einem Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Erklärung ab - früher sprach man vom Offenbarungseid. Demnach hatte er keine Vermögenswerte und kein verwertbares Einkommen.

Just zu diesem Zeitpunkt trennte er sich von seiner Lebensgefährtin. Mit ihr und deren 17-jährigem Sohn hatte er bis dato in einer gemeinsamen Wohnung in Haßfurt gelebt. Als die Ex-Freundin auszog, konnte er sich alleine die bisherige Wohnung nicht mehr leisten. Also sah er sich - zusammen mit einer brandneuen Flamme - nach einer anderweitigen Bleibe um.

Das Gericht war überzeugt, dass sich der Beschuldigte dabei strafrechtlich schuldig gemacht hatte. Zum einen, weil er einem Vermieter in Thüringen eine gefälschte Verdienstbescheinigung vorgelegt hatte, und zum anderen, weil er dadurch ein irreführendes Bild über seine Zahlungsfähigkeit vorgespiegelt hatte. Weil sich der Vermieter bei der Wohnungsvergabe letztlich für einen anderen Interessenten entschied, blieb es bei dem versuchten Betrug.

Der Beschuldigte bestritt jedoch vehement, sich damals für eine Wohnung in Thüringen interessiert zu haben. "Eine Wohnung in Erfurt wäre doch absurd für mich gewesen", betonte er. Vielmehr verdächtigte er seine Ex-Freundin, aus Eifersucht und Rachegelüsten von seinem PC aus die fraglichen Nachrichten sowie die getürkte Bescheinigung verschickt zu haben.

Im Zeugenstand schilderte diese ehemalige Freundin, dass sie kurz nach ihrem Auszug einige persönliche Sachen aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung habe holen wollen. Sie sei allerdings unverrichteter Dinge wieder gegangen, weil die Schlösser an der Wohnungstür ausgetauscht worden waren. Von daher sei es gar nicht möglich gewesen, die Wohnung heimlich zu betreten.

Eine weitere Zeugin aus Erfurt erkannte den auf der Anklagebank sitzenden Mann als denjenigen wieder, der damals vor Ort die freie Wohnung besichtigt habe. Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Tilman Fischer war sie sich allerdings nicht mehr sicher und meinte: "Hundertprozentig kann ich es nicht sagen." Der Verteidiger sah nach Abwägung aller Umstände "keine geschlossene Beweiskette" und unterstrich, dass kein Vermögensschaden entstanden war. Er argumentierte weiter, dass es sogar beim Abschluss eines Mietvertrages nicht zwangsläufig dazu gekommen wäre, dass sein Mandant die Miete schuldig geblieben wäre. Folglich plädierte er auf Freispruch.

Ganz anders die Staatsanwältin. Sie wertete die Verdächtigung der Ex-Freundin als Versuch des Angeklagten, "den Kopf aus der Schlinge zu ziehen". Insbesondere hielt sie dem Angeklagten vor, bereits zweimal wegen Betrugs verurteilt worden zu sein. Da er im Juli 2017 vom Würzburger Amtsgericht wegen einer gleich gelagerten Tat zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden war, bezeichnete sie ihn als Bewährungsversager und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Das Urteil lautete ähnlich. "Ihre Verschwörungstheorie ergibt keinen Sinn", meinte die Vorsitzende. Die Indizien seien erdrückend und sprächen eindeutig für eine Täterschaft. Eine erneute Bewährungschance könne nicht gewährt werden, weil der Angeklagte aus der vorherigen Verurteilung nichts gelernt habe. Rechtsanwalt Fischer signalisierte im Anschluss an die Urteilsverkündung, dass die Verteidigung gegen den Richterspruch Berufung beim Landgericht in Bamberg einlegen werde.