Mit seinem Anliegen zur Rückabwicklung einer Sparkassenfusion hat Rainer Gottwald vor dem Verwaltungsgericht Würzburg einen Rückschlag erlitten.
In dem Streit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hat Sparkassenfusionskritiker Rainer Gottwald einen Rückschlag erlitten: Das Verwaltungsgericht (VG) in Würzburg hat mit seinem Beschluss vom 1. August den Antrag Gottwalds abgelehnt, ein "vorläufiges Urteil zur Durchführung eines Bürgerentscheids" zu fällen.
Damit entschied das Gericht im Sinne der Antragsgegnerin (Stadt Königsberg), welche verlangte, den Antrag abzulehnen. Das Hauptverfahren in der Streitsache steht indes noch aus.
Klage gegen die Stadt Königsberg
Darum ging es in dem Sofortverfahren: Nachdem die Fusion der beiden ehemals eigenständigen Sparkassen Ostunterfranken und Schweinfurt zur neuen Sparkasse Schweinfurt-Haßberge bereits zum 1. Januar 2018 erfolgt war, verfolgt Rainer Gottwald seitdem das Ziel, die Fusion wieder rückgängig zu machen. Dazu hat er ein Bürgerbegehren in Königsberg gestartet, mit der Absicht, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Die Stadt Königsberg erklärte jedoch im Mai per Stadtratsbeschluss Gottwalds Bürgerbegehren für unzulässig. Dagegen klagt der Fusionskritiker vor dem Verwaltungsgericht.
Und er wollte ein vorläufiges Schnellverfahren: Nach dem Zusammenschluss plant das fusionierte Unternehmen laut Gottwald die (kostenintensive und logistisch aufwendige) Zusammenlegung der EDV-Systeme "für September/Oktober 2018". Es sei Eile geboten, das Gericht solle über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens möglichst vor September/Oktober entscheiden, um bei einer möglichen Rückabwicklung der Fusion höhere Kosten zu vermeiden.
Das Verwaltungsgericht in Würzburg erklärte daraufhin, im Vorfeld der Hauptverhandlung einen vorläufigen Beschluss zu fassen. Dies ist nun erfolgt. Mit negativem Ausgang für Gottwalds Anliegen. Die Stadt Königsberg wurde im Rahmen des Sofortverfahrens zu einer Stellungnahme aufgefordert, die Kommune bevollmächtige hierfür eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei, welche die Stadt vor Gericht vertritt.
Gottwald erklärte gestern auf Anfrage, dass er zunächst wegen der Ablehnung des Antrages durch das Verwaltungsgericht überrascht gewesen sei, denn "ich habe es ausführlich begründet". Bei anderen Sparkassenfusionen in Bayern, die Gottwald kritisch begleitete, sei stets das Argument gebracht worden, eine Rückabwicklung sei insbesondere wegen der aufwendigen und teuren EDV-Umstellung kaum zu rechtfertigen. Deshalb stützte sich Gottwald besonders auf dieses Argument.
Das VG in Würzburg erklärt aber in seinem Beschluss: "Der Antragssteller...verweist lediglich unsubstantiiert auf die angeblich bevorstehende Zusammenlegung der EDV-Systeme. Aus dieser folgt aber - wenn sie denn wie behauptet stattfinden würde - ersichtlich keine Eilbedürftigkeit für die Zulassung des Bürgerbegehrens, das die Rückabwicklung der bereits in rechtlicher Hinsicht vollzogenen Fusion zum Gegenstand hat."
Gottwald will nicht anfechten
Rainer Gottwald will diesen Beschluss nun nicht vor der nächsthöheren Instanz in München anfechten, auch wenn seine Enttäuschung groß sei. "Gott sei Dank aber hat das Gericht freien Raum gelassen. Die Sache ist noch nicht entschieden." Damit meint er, dass die Hauptverhandlung noch bevorstehe. "Ich warte jetzt auf die Hauptsache und möchte, dass es eine mündliche Verhandlung gibt." Mündliche Verhandlung deswegen, "weil ich da schon gerne etwas dazu sagen will. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass ich die besseren Argumente habe". Er rechnet damit, dass die Hauptverhandlung im Herbst angesetzt wird.
Gottwald kämpft seit der vollzogenen Sparkassenvereinigung darum, ein Bürgerbegehren zur Rückabwicklung der Fusion zu erreichen. Deshalb sammelte er Unterschriften unter den Wahlberechtigten der Stadt Königsberg und reichte die Listen bei der Stadtverwaltung ein. Königsberg war früher Anteilseigner des kommunalen Zweckverbandes der Sparkasse Ostunterfranken (die Sparkassen sind als Anstalt des öffentlichen Rechts den Kommunen zugeordnet), deswegen sieht Gottwald hier die Chance, über ein Bürgerbegehren die Fusion rückgängig zu machen.