Bier aus dem Steinkrug? Kompliziert!

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Halten ihre Steinkrüge fest in der Hand: Die Herren des Göller-Stammtischs in Zeil. Foto: Katja Müller
Halten ihre Steinkrüge fest in der Hand: Die Herren des Göller-Stammtischs in Zeil. Foto: Katja Müller

Wegen einer neuen Richtlinie müssen Steinzeug-Krüge ab sofort den Hinweis "Nicht für schäumende Getränke zu verwenden" tragen. Die Biertrinker schäumen.

Seit 1. November 2016 gilt eine neue EU-Verordnung, nach der Bierkrüge als Messgeräte einzustufen sind. Steinzeug-Krüge, die nach diesem Stichtag neu in den (Trink-)Verkehr kommen, müssen CE-geeicht sein. Der Eichstrich muss sich vier Zentimeter unter dem oberen Rand befinden. Am auffälligsten ist aber der Aufdruck am Boden der neuen, steinernen Krüge. Dort steht nicht mehr "Made in Germany", sondern: "Nicht für schäumende Getränke zu verwenden".

Also kommt kein kühles Helles mehr in den Krug? Doch. Aber die Wirte müssen darauf hinweisen, dass der Gast auf Wunsch die Möglichkeit hat, den Inhalt des Steinkrugs in ein Glas umzugießen und so die Menge zu überprüfen.

"So ein Blödsinn", schimpfen die sieben Biertrinker unisono, die sich jeden Morgen zum Stammtisch im Brauereigasthof Göller in Zeil treffen.

Während der eine noch mutmaßt, dass die Beamten wohl a) keine Biertrinker seien und b) eine Beschäftigung brauchten, sucht Stammgast Peter Göller nach einer Lösung. Er findet sie in seiner Geburtsstadt Bamberg. "In Oberfranken wird ungespundetes Lagerbier ausgeschenkt, das hat keinen Schaum", verkündet er. Das löst eine neue Diskussion aus, die allerdings vom eigentlichen Thema wegführt.


Das Bier bleibt im Krügla

Einig sind sich die Herren darüber, dass das Ganze ganz schön viel Bürokratie für ein Seidla Bier ist. "Wenn ich denke, dass mir zu wenig eingeschenkt wurde, lass ich mir nachschenken", entwirrt Arno Klösges das Dilemma ganz unbürokratisch.

Und spinnt man das Ganze doch mal weiter: Die Kosten für die "Neugestaltung" der Steinkrüge bleiben mit großer Wahrscheinlichkeit bei den Herstellern (Töpfereien) und Glasveredlern (die Unternehmen, die das Produkt eichen und bedrucken) hängen. Denn die Brauereien wollen die neue bürokratische Hürde nicht finanzieren und werden vielmehr im Zweifel weniger Krüge, dafür mehr Gläser ordern.

Den Bodenaufdruck, der die Gemüter erhitzt, hat übrigens nicht die EU vorgeschrieben, sondern ist eine Vorgabe des deutschen Gesetzgebers. Der hat zu verantworten, wie die EU-Verordnung landesweit umgesetzt wird. Die Neuregelung kommt aber auch nicht so überraschend, wie es scheint: Die Übergangsfrist ist am 30. Oktober 2016 abgelaufen.


Eigene Regelung

Und auch wenn das Ganze komplizierter wird: Der Bayerische Brauerbund hat mit den zuständigen Behörden eine Regelung gefunden, mit der das Bier im Krügla bleiben kann. Ein Teil davon ist der Bodenaufdruck, ein weiterer der Aushang von Hinweisen wie "Lassen Sie bei Zweifeln an der korrekten Befüllung von Steinkrügen die Füllmenge unverzüglich überprüfen". So wird der Verbraucherschutz für den Verbraucher erträglich. Wer übrigens hofft, das Ganze wäre nur ein Aprilscherz, der hat umsonst gehofft.