Bei Motivwagen müssen sich Veranstalter und Teilnehmer an Vorgaben halten. Die Polizei im Landkreis Haßberge hatte damit bisher noch keine Probleme.
Wenn es um die Sicherheit geht, ist's vorbei mit der Gaudi. Wegen überbordender Vorschriften haben mehrere Veranstalter in Südbayern ihre Faschingsumzüge abgesagt. Gefordert wurden beispielsweise Tüv-Abnahmen für alle großer Motivwagen. Im Kreis Haßberge treten Landratsamt und Polizei aber (noch?) nicht auf die Spaßbremse, wie eine Umfrage unserer Redaktion ergab. Dennoch werfen Ordnungshüter wie auch Veranstalter ein waches Auge auf ihren Gaudiwurm, wie sich am Eberner Umzug belegen lässt.
Rechtsgrundlage für die geforderten Tüv-Kontrollen sind die bundesweit geltende Vorgaben, wie das 2000 erarbeitete und geltende Merkblatt für Faschingsumzüge,teilte eine Sprecherin der Wirtschafts- und Verkehrsministerium in München auf Anfrage mit.
Zahlreiche Unfälle mit Fahrzeugen, die zu Fest- und Faschingsumzügen eingesetzt wurden, sowie schwere Verletzungen von Zuschauern waren ein Grund zur Erstellung und Einführung dieses bundesweit gültigen "Merkblatts über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen".
Einige Privilegien für Narren Faschingswagen genießen dabei zahlreiche Privilegien: Befreiung von der Zulassungspflicht, eine vorhandene Betriebserlaubnis erlischt nicht durch An- oder Aufbauten, für größere Gewichte und Abmessungen der Festwagen werden problemlos und unbürokratisch Ausnahmen gewährt.
Da es in den letzten Jahren aber Unfälle mit Personenschaden - so im Vorjahr auch in Trossenfurt - mit derartigen Fahrzeugen gab, sei die Einhaltung des Merkblattes als Mindeststandard notwendig.
Eine Begutachtung durch den Tüv werde erforderlich, so die Ministeriumssprecherin, wenn z.B. die üblichen Fahrzeugbreiten oder -höhen überschritten werden oder wenn für das Fahrzeug noch keine Betriebserlaubnis vorliege. Der Tüv müsse bescheinigen, dass keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs auf den Veranstaltungen sowie den An- und Abfahrten zu den Umzügen bestehen.
Keine Personen auf der Ladefläche Auf Tüv-Kontrollen könne verzichten, wer einen "normalen" Anhänger mit Betriebserlaubnis und einer Zugmaschine mit Kennzeichen und (auch mit landwirtschaftlicher) Zulassung als Faschingswagen einsetze. Dann dürften aber keine Personen auf der Ladefläche sein und die Fahrzeuge dürfen zum Beispiel nicht breiter als 2,55 m sein.
Vorgaben, die auch im Landratsamt in Haßfurt bekannt sind.
"Das Merkblatt ist Bestandteil unserer Genehmigungsbescheide für den Veranstalter. Der Veranstalter, bzw. die Gruppen sind dann selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls ein Gutachten bei einer Prüforganisation (z. B.Tüv, Dekra) zu beantragen, wenn der Faschingswagen nicht den gesetzlichen Abmessungen entspricht, zum Beispiel breiter als 2,55 Meter ist", teilte die Pressesprecherin des Landrates, Monika Göhr, mit.
Für die Kontrolle, ob die einzelnen Gruppen bei Überbreite oder Überlänge ihres Faschingswagens ein Tüv-Gutachten haben erstellen ließen, sei nicht das Landratsamt zuständig, sondern die örtliche Polizeidienststelle.
Polizei gibt sich gelassen Die hatten damit bisher keinerlei Probleme.
"Wir hatten noch nie Zwischen- oder Unfälle im Zusammenhang mit Faschingswagen", hat Siegbert Weinkauf, der stellvertretende Inspektionsleiter in Ebern in den Akten nachgeblättert.
Die Genehmigungen von Gemeinden und Landratsamt lägen stets rechtzeitig vor. Weinkauf: "Zielgerichtete und geplante Kontrollen hinsichtlich der Faschingsumzugsfahrzeuge werden nicht vorgegeben. Gleichwohl sind die Streifenbeamten gehalten, bei anreisenden bzw. abreisenden Faschingswagen ein Augenmerk auf die gesetzlichen Vorgaben zu werfen."
Keine Probleme mit den Fahrzeugen selbst hat auch der stellvertretende Inspektionsleiter in Haßfurt, Peter Firsching: "Wir können bei der Vielzahl der Umzüge nicht jedes einzelne Fahrzeug kontrollieren. Wir führen aber sporadisch Kontrollen durch, so wie wir das im übrigen Straßenverkehr auch tun.
Dass in den vergangenen Jahren nur ein nennenswerter Unfall passiert ist, beweist meiner Meinung nach, dass wir mit unseren Maßnahmen richtig liegen."
Der Unfall in Trossenfurt im Vorjahr hing laut Firsching auch nicht mit einem technischen Problemen zusammen, sondern sei auf persönliches Fehlverhalten zurückzuführen.
Alkoholkonsum als Problem Womit Firsching ein anderes Problemfeld anspricht: die Alkoholausgabe vom Festwagen herunter an die Festzugsbesucher. "Die ist zwar grundsätzlich nicht verboten, kann aber von der Genehmigungsbehörde per Auflagenbescheid geregelt werden."
Aus Sicht der PI Haßfurt sei die technische Beschaffenheit der Festwagen nicht das Problem, sondern meistens menschliches Fehlverhalten.
Eine Feststellung, die auch Eberhard Wohl vom Kulturring Ebern als Umzugsorganisator unterschreiben würde.
"Wir fordern von allen Teilnehmern, dass keine alkoholisierten Personen mitfahren, dass bei den Wagen an jedem Reifen ein erwachsener Zugbegleiter aufpasst und die Brüstung hoch genug ist.
Krawallwägen unerwünscht Freilich gesteht auch Wohl ein, dass die Kontrolle schwierig werde, wenn die Karawane einmal rolle. "Wir wollen auch keine Krawallwagen und rollenden Discos, weil sich die Musikkapellen dadurch gestört fühlen."
Auch Konfetti-Kanonen seien verpönt, weil die dem städtischen Bauhof nur zusätzliche Arbeiten machen. Dennoch war dies in der Vergangenheit immer wieder zu beobachten bzw. zu hören gewesen.
Obgleich in der Kfz-Branche tätig, hält Wohl vom Bestellen eines Tüv-Gutachters nicht viel. "Das kostet ja noch einmal Geld." Denn: "Ehe wir einen Zentimeter marschiert sind, haben wir schon über 3000 Euro für Süßigkeiten, Musikkapellen, Gema-Gebühren und Zusatzversicherungen ausgegeben", verweist Wohl auf Veranstalternöte und -vorkehrungen.