Das Amtsgericht Haßfurt sprach in einem Rauschgiftverfahren eine milde Strafe aus. Der Angeklagte scheint auf dem richtigen Weg zu sein.
Seltene Einigkeit herrschte bei den Prozessbeteiligten in einem Drogenprozess am Mittwoch vor dem Haßfurter Amtsgericht: Alle waren überzeugt, dass sich der Angeklagte (26) vollständig aus dem Drogenmilieu gelöst hat, dass er seit geraumer Zeit clean ist, dass er nicht mit dem Stoff handelte und dass es sich nur um einen minderschweren Fall handelt. Von daher führte der unerlaubte Besitz einer "nicht geringen Menge", wie es im Gesetz formuliert ist, zu einer vergleichsweise milden Freiheitsstrafe: fünf Monate auf Bewährung.
Ein Zufallsfund wurde dem jungen Mann zum Verhängnis. Als er mit seinem Auto am 20. Mai vergangenen Jahres kurz vor drei Uhr in der Nacht von Haßfurt in Richtung Knetzgau fahren wollte, wurde er von der Polizei kontrolliert, weil es das "einzige Auto weit und breit" war, wie der damals im Dienst befindliche Beamte aussagte. Als die Uniformierten einen Blick ins Wageninnere warfen, flog der Drogenbesitz schnell auf. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung stießen die Fahnder auf mehr als einhundert Gramm Marihuana und einige Brocken Haschisch.
Weil bei der juristischen Bewertung der Wirkstoffgehalt entscheidend ist, wurde das würzig riechende Pflanzenmaterial in ein entsprechendes Labor geschickt. Dort ermittelt man einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC) mit fast 20 Gramm. Bei diesem chemischen Stoff handelt es sich um eine psychoaktive Substanz, die vor allem in Hanfpflanzen vorkommt.
Ab 7,5 Gramm THC sprechen die Juristen von einer "nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln". Wird jemand damit aufgegriffen, ist das nach deutschem Recht kein Vergehen mehr wie etwa Diebstahl oder Betrug, sondern gilt als Verbrechen. Und wenn ein Verbrechen verhandelt wird, tritt - wie bei dem Prozess am Mittwoch in der Kreisstadt - das dreiköpfige Schöffengericht auf den Plan.
Bei der seinerzeitigen Hausdurchsuchung beschlagnahmten die Beamten nicht nur das Rauschgift, sondern auch das Handy des Beschuldigten. Die Drogenspezialisten, die es auswerteten, fanden aber keine Spuren, die auf Handeltreiben hindeuteten. Bereits eine gute Woche nach dem Vorfall wandte sich der damalige Drogenkonsument an die Suchtberatung der Caritas mit dem Ziel, sich auf dem Weg in ein drogenfreies Leben helfen zu lassen.
Die nächste Station war dann die zweiwöchige Entgiftung in der Nervenklinik in Werneck. Zeitnah absolvierte er anschließend eine sechsmonatige stationäre Therapie in einer Drogenklinik. Momentan wohnt er wieder bei seinen Eltern und in Kürze wird er ein Praktikum absolvieren, weil er eine Umschulung im sozialen Bereich anstrebt.
Staatsanwältin Andrea Götz würdigte diese Bemühungen von Seiten des Beschuldigten und hielt ihm außerdem zugute, dass es sich um sogenannte weiche Drogen handelte und er bislang noch nichts mit Polizei und Justiz zu tun hatte. Sie beantragte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Als Verteidiger versprach Michael Beck, dass sein Mandant mit diesem Prozess das Kapitel Rauschgift ein für alle Mal abschließen werde. Er plädierte auf eine viermonatige Bewährungszeit.