Das Amtsgericht in Haßfurt verdonnerte eine 46-Jährige wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe.
Es hätte auch gutgehen können. Aber weil ihr Lebensgefährte plötzlich die Reißleine zog und sie sitzenließ, konnte sie die Raten für das Darlehen nicht mehr zurückzahlen und der ganze Schwindel flog auf. Wegen Betrugs in drei Fällen, verbunden mit einer Urkundenfälschung wegen einer getürkten Verdienstbescheinigung, wurde eine 46 Jahre alte Frau zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt. Strafmildernd berücksichtigte das Amtsgericht in
Haßfurt bei dem Strafprozess, dass das Geldinstitut der Frau den Betrug "relativ leicht gemacht" habe (Amtsrichterin Ilona Conver).
Die angeklagten Taten liegen schon ziemlich lange zurück. Erstmals schloss die Angeklagte mit ihrer Hausbank am 5. November 2013 einen Darlehensvertrag über gut 12 000 Euro ab. Das Geld brauchte sie, um ihr weit überzogenes Girokonto ausgleichen zu können. Als sie kurz darauf ein neues Auto kaufte, reichte dieser Betrag nicht aus. Nur einen Monat später, also zum Jahresende 2013, stockte die Bank den Darlehensbetrag auf satte 25 000 Euro auf.
Eine Angestellte des Geldinstituts, die damals mit der Gewährung und Abwicklung des Darlehens befasst war, erläuterte im Zeugenstand, warum sie seinerzeit davon ausgegangen war, dass die vereinbarten Raten pünktlich zurückbezahlt werden würden. Es war nämlich so, dass es auf dem Girokonto der Frau regelmäßige monatliche Geldeingänge in Höhe von gut 2300 Euro gab. Die Kreditnehmerin hatte der Bank gegenüber angegeben, dass es sich dabei um ihren Lohn als Beschäftige eines großen Unternehmens handelte.
Das aber war gelogen. Nicht sie, sondern ihr damaliger Lebensgefährte arbeitete bei der Firma. Weil der selber finanzielle Probleme hatte, gab er in der Lohnbuchhaltung seines Arbeitgebers das Konto seiner Freundin an. Bis Dezember 2013 floss auf diese Weise Monat für Monat ein erklecklicher Betrag auf das Girokonto der Angeklagten. Für die Bank war nicht erkennbar, dass es sich dabei um den Verdienst des Freundes handelte. Zudem verschwieg die im Norden des Kreises lebende Hausfrau, dass sie im Herbst 2013 mit dem Gerichtsvollzieher Bekanntschaft gemacht hatte. Bei einer Zwangsvollstreckung musste sie eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse - früher unter dem Begriff Offenbarungseid bekannt - abgeben.
Als sich dann der Lebensgefährte Anfang 2014 Knall auf Fall von ihr trennte und aus dem Staub machte, stoppte er natürlich auch seine Lohnüberweisung auf ihr Konto. Von da an konnte die Frau die fälligen Ratenzahlungen nicht mehr bedienen. Nach einigen Monaten kam es deswegen zu einem Gespräch im Geldinstitut.
Dabei erklärte die Beschuldigte die versäumten Rückzahlungen damit, dass sie längere Zeit krank gewesen und sich deshalb nicht um ihre finanziellen Angelegenheiten habe kümmern können. Um zu belegen, dass sie nach wie vor zahlungsfähig sei, legte sie der Bank eine gefälschte Lohnabrechnung vor, die auf ihren Namen lautete. Offensichtlich hatte sie eine alte Bescheinigung ihres Verflossenen gefunden und das Dokument entsprechend getürkt. Daraufhin schloss am 1. Juli das Geldinstitut mit der Angeschuldigten tatsächlich einen nochmaligen aufgestockten Umschuldungsvertrag.
Staatsanwalt Dr. Wedekind hielt der Frau zugute, dass einerseits die Taten schon etliche Jahre zurückliegen und seitdem nichts weiter passiert ist und dass sie sich andererseits kooperativ an der Aufklärung des Sachverhalts beteiligte. Allerdings sei der angerichtete Schaden doch immens hoch, so der Jurist. Er plädierte auf eine Geldstrafe von 1500 Euro.
Rechtsanwalt Horst Soutschek betonte, dass sich seine Mandantin gutgläubig und blauäugig auf ihren damaligen Freund verlassen habe. "Und dann war sie tatsächlich verlassen", sagte der Verteidiger. Er hielt eine Strafe von 1200 Euro für ausreichend.
Das Strafmaß des Gerichts lag mit 140 Tagessätzen á zehn Euro zwischen diesen Anträgen. Da beide Seiten damit leben konnten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Da die Verurteilte nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt, wird die Bank den Kredit wohl oder übel abschreiben müssen.