Ein 40-jähriger Mann wurde wegen mehrerer Delikte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er muss eine Therapie machen.
Bei der jüngsten Verhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht wurden gleich drei Straftaten, die ein 40-jähriger Mann innerhalb eines Jahres verübt hatte, in einem Abwasch erledigt. Beim ersten Tatkomplex ging es um die mit Beleidigungen garnierten Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte, bei den Anklagepunkten Nummer zwei und drei handelte es sich jeweils um Körperverletzungen. Der vielfach vorbestrafte alkoholabhängige Arbeiter kassierte eine elfmonatige Bewährungsstrafe und muss demnächst eine stationäre Suchttherapie antreten.
Die drei Vorfälle ereigneten sich zwischen August 2018 und August 2019. Der erste Tatkomplex spielte sich auf dem Parkplatz eines Marktes in der Kreisstadt Haßfurt ab. Wie der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift vortrug, ging der Angeklagte zusammen mit einem Kumpel am Abend des 29. August 2018 in den Supermarkt. Dort kauften sie etliche Flaschen Bier, die sie in einer Tüte verstauten. Nachdem sie bezahlt hatten, stellten sie ihre gefüllte Einkaufstüte auf dem Parkplatz ab.
Damit nahm das Unglück seinen Lauf. Beim Ausparken fuhr eine ältere Dame versehentlich mit ihrem Auto über die Tüte mit den Bierflaschen. Dass die beiden Männer darüber alles andere als erfreut waren, ist verständlich. Aber dass sie sich selbst dann nicht beruhigten, als die Fahrerin ihnen den Schaden ersetzen wollte, ist kaum nachvollziehbar. Nachdem sie auch dann noch keine Ruhe geben wollten, als die Frau längst wieder weggefahren war, erteilte ihnen ein Angestellter des Marktes Hausverbot. Und als sie das nicht akzeptieren wollten, rief der Beschäftigte die Polizei.
Der damals eingesetzte Streifenpolizist schilderte, dass der sichtlich alkoholisierte Angeklagte auch einen von ihm ausgesprochenen Platzverweis nicht befolgen wollte. Deshalb sei den Beamten nichts anderes übrig geblieben, als den Störenfried zu fesseln und in das Polizeiauto zu verfrachten. Damit war der 40-Jährige gar nicht einverstanden und sträubte sich nach Kräften. Die Beamten mussten Verstärkung anfordern, um mit dem Widerspenstigen fertig zu werden. Im Streifenwagen beschimpfte der Mann die Uniformierten mit unflätigen Ausdrücken wie "Scheißbullen" und "Hurensöhne".
Der zweite Tatkomplex war von allen Anklagepunkten der schwerwiegendste. Es war der 24. April letzten Jahres zwischen 22 und 23 Uhr abends. Der Tatort lag unweit des Wildbads in Haßfurt. Damals führte ein in der Nähe wohnender 41-jähriger Mann seine beiden Labradorhunde aus und traf den ihm bekannten Angeklagten. Angeblich soll dieser, wieder in stark alkoholisiertem Zustand, nach den Hunden getreten haben. Darüber war der Hundebesitzer derart erbost, dass er seine Hunde heimbrachte und zu dem Beschuldigten zurückging, um ihn zur Rede zu stellen.
Bei diesem Stelldichein soll der Angeklagte dem Bekannten angedroht haben, ihm einen Kugelschreiber in den Hals zu rammen. Es kam dann zu einem Gerangel, bei dem der Angeklagte zu Boden ging. Dabei zersplitterte eine Flasche Jägermeister und der am Boden liegende Mann rammte den abgebrochenen Flaschenhals in den Unterschenkel seines Widersachers. Dieser wurde später im Haßfurter Krankenhaus ärztlich behandelt, wobei die Wunde ausgeschabt und genäht werden musste. Der Verletzte wurde länger als einen Monat krankgeschrieben und verlor nach seinen Angaben aufgrund des Vorfalls seinen Job.
Am geringfügigsten stellte sich der dritte Tatkomplex heraus. Am 21. August letzten Jahres kam es zwischen dem Angeklagten und seiner 19-jährigen Freundin zu unschönen Szenen. Dabei soll er seiner großen Liebe eine Ohrfeige gegeben und ihr ins Gesicht gespuckt haben. Die junge Frau hatte angeblich aus Angst einen Gewaltschutzantrag gestellt.