400 Tonnen Bauschutt bringen einen Unternehmer in Schwierigkeiten

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Das ist Bauschutt. Archiv
Das ist Bauschutt.  Archiv

Das Amtsgericht in Haßfurt ahndete eine viel zu große Ablagerung und brummte einem 38-Jährigen eine Geldstrafe auf.

Laut Genehmigungsbescheid hätte der Unternehmer (38 Jahre) auf seinem Betriebsgelände maximal 100 Tonnen ungeprüften Bauschutt ablagern dürfen. Ende letzten Jahres aber fanden die Kontrolleure einen Berg von rund 500 Tonnen vor. Zu diesem Zeitpunkt war das Material rechtlich als Abfall einzustufen. Obwohl sich später herausstellte, dass der Bauschutt hinsichtlich des Umwelt- und Naturschutzes unbedenklich war, hatte der Firmenchef gegen die einschlägigen Vorschriften verstoßen. Der nicht Vorbestrafte muss deshalb eine Geldstrafe von 1050 Euro zahlen, wie ein Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt ergab.

Der Bauunternehmer betreibt in einem kleinen Ort im Kreis Haßberge eine Firma, die sich mit dem Abriss, dem Umbau, der Sanierung und dem Rohbau von Gebäuden beschäftigt. Dass dabei jede Menge Bauschutt anfällt, liegt auf der Hand. Solange dieses Abbruchmaterial nicht mit einem Schredder fein gebrochen und durch einen geologischen Gutachter geprüft wird, gilt es rechtlich gesehen als Abfall. Erst wenn der gebrochene Bauschutt laut Prüfbericht als unbedenklich eingestuft wird, darf er als Recyclingmaterial und damit als Ersatz für Schotter verwendet werden. Etwa im Straßenbau oder für Fundamente.

Im Laufe des letzten Jahres rief eine anonyme Anzeige die Kontrolleure auf den Plan. Offenbar fühlte sich ein Nachbar vom Lärm und Staub der Schredder-Anlage gestört. Ein Mitarbeiter der Polizei sowie ein Angestellter des Landratsamtes erschienen am 27. November 2018 zu einem Vor-Ort-Termin in der Firma. Der Unternehmer zeigte sich dabei rückhaltlos kooperationsbereit. Bei dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass die maximal genehmigte Menge von 100 Tonnen weit überschritten war und der Firmenchef keine aktuelle Prüfbescheinigung vorlegen konnte.

Daraufhin erhielt der Mann einen Strafbefehl des Staatsanwaltes. Demnach hätte er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro, also mithin 4000 Euro zahlen sollten. Weil er dagegen fristgerecht Einspruch eingelegt hatte, kam es zu der öffentlichen Hauptverhandlung. Der Angeklagte betonte, dass er damals aus freien Stücken den Beamten sein gesamtes Betriebsgelände auch im Nachbarort gezeigt habe.

Da bei jeder vorangegangenen Prüfung der Bauschutt als absolut unbedenklich eingestuft wurde, sei er davon ausgegangen, dass die Sache "nicht so hochgekocht" werde. Vor Gericht legte der Verteidiger Hans Andree positive Prüfberichte seines Mandanten aus den Jahren 2015 und 2016 vor. Ein Teil des 2018 vorgefundenen "großen Haufens" sei älteren Ursprungs und müsse von daher als legitimes Recyclingmaterial gelten, argumentierte der Rechtsanwalt.

Nach dem Kontrolltermin holte der Bauunternehmer die fehlende Prüfung umgehend nach. Dabei ergab sich laut geologischem Sachverständigem - wie schon bei den Untersuchungen der letzten Jahre -, dass auch dieses Material uneingeschränkt eingebaut werden darf. Mit anderen Worten: Hätte der Mann rechtzeitig den Prüfauftrag vergeben, wäre alles in bester Ordnung gewesen.

Auf diesen Sachverhalt hinweisend, hielt der Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens für gerechtfertigt. Weil aber der Staatsanwalt nicht mitspielte, musste "ausgeurteilt" werden.

Da keinerlei gefährliche Stoffe abgelagert waren und damit keinerlei Gefährdung der Umwelt vorlag, korrigierte die Strafrichterin Ilona Conver den Strafbefehl in ihrem Urteil erheblich nach unten: 25 Tagessätze á 42 Euro, mithin die schon erwähnten 1050 Euro. Der Rechtsanwalt deutete im Gespräch mit unserem Reporter an, dass er gegen den Richterspruch Berufung einlegen werde, da er sich gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens beim Berufungsgericht in Bamberg ausrechne.