Ein junger Mann stand vor dem Amtsgericht Haßfurt, weil er mehrfach ohne Führerschein und alkoholisiert Auto gefahren war. Dabei hatte er auch einen Unfall verursacht. Bei der Kontrolle durch die Polizei beschimpfte er die Beamten. Er kam mit einer Bewährungsstrafe und einer Führerschein-Sperre davon.
Gut 20 Minuten brauchte Staatsanwältin Nora Reim, bis sie die umfangreiche Anklageschrift verlesen hatte. Was sich der 21-jährige Angeklagte im Sommer 2012 leistete, bezeichnete Richter Roland Wiltschka in dem Prozess am Amtsgericht Haßfurt als "Ritt quer durch das Strafrecht".
Wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Haftpflichtversicherung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, Bedrohung und versuchter Körperverletzung wurde der Verkehrsrowdy verurteilt. Er kam glimpflich davon: eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 2000 Euro Geldauflage und eine zweijährige Führerschein-Sperre.
Mit viel Promille Obwohl dem gelernten Berufskraftfahrer bereits zum 30. Juni 2011 die Fahrerlaubnis entzogen wurde, setzte er sich immer wieder hinters Steuer.
Richter Roland Wiltschka blätterte in einem dicken Berg aus Akten, um bei der Vielzahl der Straftaten den Überblick zu behalten. Dabei stellte er realistisch fest, dass nur "die Spitze eines Eisbergs" zur Sprache komme, weil der Mann zwar ständig mit seinem Auto gefahren, aber nur einige Male erwischt worden sei.
"Herausragend" waren die Vorfälle, die sich im Juni letzten Jahres in Eltmann abspielten. Da wurde der Verkehrssünder in seinem Auto im Abstand von wenigen Tagen gleich zwei Mal erheblich alkoholisiert im Straßenverkehr erwischt. Am 16. Juni hatte er 1,76 Promille intus, eine Woche später sogar 2,12. Aufgefallen war er, weil er ein anderes Auto angefahren und in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen war.
Mit üblen Ausdrücken Als die Polizeibeamten ihn zwecks Feststellung der Personalien und Blutentnahme auf die Wache mitnehmen wollten, versuchte er abzuhauen und wehrte sich mit Händen und Füßen. Die Beamten beschimpfte er mit üblen Ausdrücken. Zu allem Überfluss bestand keine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto.
Der außerhalb Bayerns wohnende Angeklagte war 2012 wiederholt im Maintal unterwegs, weil hier seine Tante und seine damalige Freundin leben. Er beteuerte, dass er seit den Missetaten, die sich nach seinen eigenen Worten "nicht schönreden lassen", sein Leben gründlich geändert habe. Mit Hilfe von Beratungsstellen versucht er seine Schulden sowie die Alkoholprobleme in den Griff zu bekommen.
In der Obhut seiner Eltern wohnend, geht er seit vier Monaten einer geregelten Arbeit nach und zahlt Unterhalt für sein Kind.
Diese Umstände bewahrten ihn vor der Haft. Allerdings warnte ihn der Amtsrichter vor einem Rückfall: "Die Zeit der Jugendsünden ist vorbei." Das Urteil ist bereits rechtskräftig.