1950 Euro Strafe wegen zwölf Stundenkilometern

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Das Haßfurter Amtsgericht. Foto: FT-Archiv
Das Haßfurter Amtsgericht. Foto: FT-Archiv

Das Amtsgericht Haßfurt verurteilt einen 36-jährigen notorischen Verkehrssünder zu einer Geldstrafe.

Tief in die Tasche muss ein 36 Jahre alter Mann greifen, um eine von der Justiz verhängte Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu bezahlen. Das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt vom Mittwoch verpflichtet den Mann dazu, 65 Tagessätze zu je 30 Euro zu berappen. Das sind 1950 Euro. Zudem erhielt er zwei Monate Fahrverbot und muss für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Anfang dieses Jahres hatte sich der Angeklagte einen Roller von einem Bekannten ausgeliehen. Autos oder größere Roller darf er wegen einer gerichtlichen Anordnung nicht mehr fahren. Kleinkrafträder indes, die nicht schneller als 25 Stundenkilometer laufen, darf der 36-Jährige noch nutzen. In der Hoffnung, ein solches zu haben, fuhr er damit durch einen Ort im östlichen Landkreis. "Meine Zeiten des Schwarzfahrens sind vorbei", versicherte der Angeklagte dem Gericht in Haßfurt.
Schließlich habe er ja versucht, ein Fahrzeug zu finden, das er fahren dürfe.

Es ging dennoch schief. Ein Polizist kam dem Mann entgegen und entschied sich umzudrehen, um den 36-Jährigen zu kontrollieren. "Er war relativ schnell unterwegs", erinnerte sich der Polizist. Durch Hinterherfahren mit dem Streifenwagen konnte er allerdings nicht die genaue Geschwindigkeit des Rollers feststellen, da die Abschnitte zwischen den Stopps zu kurz waren.

Zweirad fuhr bis zu 50 Stundenkilometer

Bei der Verkehrskontrolle kam ans Licht, dass der Angeklagte keinen "richtigen" Führerschein mehr besitzt. Auch andere Dokumente, die ihn zum Fahren berechtigt hätten, hatte er nicht dabei. In den Papieren des Rollers war angegeben, dass das Zweirad bis zu 50 Stundenkilometer fährt - doppelt so schnell, wie dem Beschuldigten erlaubt ist. Die Behauptung, dass der Roller gedrosselt sei, ließ sich nicht belegen.

Daraufhin entschied der Ordnungshüter, den Roller sicherzustellen und mit einem Abschleppwagen nach Haßfurt bringen zu lassen. Beim TÜV wurde die Geschwindigkeit ermittelt. Laut diesem Test läuft das Zweirad etwa 41 Stundenkilometer. Nach Abzug der Toleranz wurden 37 Stundenkilometer festgehalten, immer noch zwölf zu viel.

Da der Angeklagte im Straßenverkehr schon oft aufgefallen ist, drohte ihm eine Freiheitsstrafe. Eine solche Strafe wurde ihm in einem Strafbefehl ausgesprochen, der bereits ergangen ist. Der Beschuldigte legte Widerspruch ein, und deshalb kam es zu der Verhandlung im Haßfurter Amtsgericht.

Trunkenheit am Steuer und Fahren eines Autos ohne Erlaubnis sind nur einige Beispiele seiner Liste an Vergehen. Auch eine sieben Monate lange Freiheitsstrafe war dem 36-jährigen bereits aufgebrummt worden. Erst 2013 war es, da ist er mit seinem relativ neuen Auto unterwegs gewesen - ohne Führerschein.

Der Staatsanwalt brachte den Vorschlag ein, von einer Freiheitsstrafe abzusehen, da von Fahrlässigkeit auszugehen sei. Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro und ein zwei Monate dauerndes Fahrverbot, hielt er für angemessen.

Bei noch einem Vergehen droht Freiheitsstrafe

Der Verteidiger des Angeklagten betonte, dass sein Mandat versucht habe, nicht wieder straffällig zu werden. Ebenso machte er darauf aufmerksam, dass der Beschuldigte groß gewachsen und schwer sei. Der kleine Roller habe also denkbar nicht viel mehr als 25 Stundenkilometer erreichen können. Der Vorschlag des Anwaltes lautete deshalb, die Geldstrafe auf 40 Tagessätze zu je 30 Euro anzusetzen.

Das Urteil der Richterin Ilona Conver lautete: eine Strafe von 65 Tagessätzen zu je 30 Euro und die vorgeschlagenen zwei Monate Fahrverbot. Die Richterin redete dem 36-jährigen ins Gewissen und bat, nun bedachter zu handeln. Falls er nochmals auffällig werde, sei es nicht mehr ohne Freiheitsstrafe zu regeln.