Wer muss wie viel zahlen?

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Klaus Homann
Klaus Homann

Der Marktgemeinderat Hirschaid ist auf der Suche nach einer möglichst gerechten Gebührenverteilung in Sachen Straßensanierung.

Gerecht ist gerecht, Gerechtigkeit ist nicht zu steigern. Aber man empfindet Ungerechtigkeiten unterschiedlich peinigend. Und um solche abzuschaffen in einem immer umstrittenen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, ist sich der Marktgemeinderat Hirschaid nicht zu schade. Aber es braucht seine Zeit.
Kommunale Forderungen gemäß der ungeliebten Straßenausbaubeitrags-Satzung hassen die Grundbesitzer einer Gemeinde wie der Teufel das Weihwasser. Weil: "Miä hom die Stroß doch scho längst bäzoold!" Und zwar häufig zu 90 Prozent des Herstellungsbeitrags, soweit ist das richtig. Doch kommunales Abgaben-Gesetz ist auch, dass die Kosten einer Erneuerung oder Verbesserung einer längst hergestellten und "abgerechneten" Straße ebenso auf die angrenzenden Grundstücke, beziehungsweise deren Eigentümer, umgelegt werden müssen. 20 bis 25 Prozent übernimmt in der Regel die Gemeinde, den Rest zahlen die Anlieger.


Unterschiedliche Nutzung

Die Ungerechtigkeit beginnt damit, dass eine ausschließlich gemeindliche Straße aus verschiedenen Gründen stärker frequentiert wird als zum Beispiel eine parallele Nebenstraße. Die häufig und vielleicht auch noch vom Schwerlastverkehr benutzte Straße (zu einem Siedlungsgebiet, zu einer Fabrik oder zu einem Ausflugsziel) muss früher und vielleicht aufwendiger saniert werden als die Straße nebenan. Die wird fast nur von Anliegern und Lieferanten befahren und geht praktisch nie kaputt. Straßenerneuerung: am St. Nimmerleinstag. Hingegen müssen die Grundeigentümer an einer häufiger erneuerungsbedürftigen Straße unter Umständen alle 20 oder 25 Jahre für Ausbau- oder Sanierungsmaßnahmen "bluten".


Suche nach Alternative

Weil alle Fraktionen des Marktgemeinderats Hirschaid der Ansicht waren, dass das hergebrachte Verfahren nicht ganz gerecht sei, suchte man nach einer Alternative. Und eine solche bietet sich seit 1. April 2016 in der gesetzlich zulässigen Form der "wiederkehrenden Beiträge" an. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Die Gemeinde legt "Einrichtungseinheiten" über mehre Straßen eines Gebietes oder ganzen Ortsteils fest und verteilt die Kosten einer Sanierungsmaßnahme auf alle Grundbesitzer in diesem Gebiet. Das würde sich so auswirken: Die Erneuerung etwa der Josefstraße würde 100 000 Euro kosten. 25 000 übernähme die Gemeinde, der Rest würde auf alle Grundbesitzer zwischen Bahnlinie, Maximilianstraße, Einbergstraße und der Ostumgehung umgelegt. Dadurch entfielen 0,45 Euro auf den Quadratmeter. Der Besitzer eines 1000 Quadratmeter großen Grundstücks zum Beispiel an der Georgenstraße hätte 450 Euro beizusteuern, um die Josefstraße auszubauen. Deren Anlieger kämen dementsprechend günstig davon.
Anders bei der Umlegung nach dem herkömmlichen Prinzip der "einmaligen Straßenausbaubeiträge". Da läge der Quadratmeter-Anteil bei 4,61 Euro. Wer an der Josefstraße ein 1000 Quadratmeter großes Grundstück hat, zahlt dann 4610 Euro. Aber er zahlt nichts, wenn die Georgenstraße ausgebaut wird oder die Marienstraße oder die Markusstraße, die ebenfalls zu einer solchen Einrichtungseinheit gehören würden.


Fester Betrag eine Lösung?

Eine Alternative wäre, von den Grundbesitzern eines abgegrenzten Straßennetzes alljährlich einen festen Betrag einzusammeln und die maroden Straßen nach einer vom Marktgemeinderat definierten Prioritätenliste der Reihe nach abzuarbeiten. Das würde, wie Markus Zillig von der WG Röbersdorf fand, zur Auflösung des Investitionsstaus führen.
Romana Gensel (WG Regnitzau) würde eine "gerechte Verteilung" der Ausbaukosten auf einen größeren Einzugsbereich begrüßen. Sie ist auch überzeugt, dass die Gemeindeverwaltung die "gigantische Aufgabe" der Umstellung auf ein neues Abrechnungsmodell schaffen wird. Udo Wüst (Freie Wähler) wäre es am liebsten, wenn generell ein Aufschlag für die Wiederherstellung von Straßen auf die Kraftfahrzeugsteuer kommen würde und die Gemeinden davon einen Anteil abbekämen. Dann könnte man sich die Umlegung sparen.
Kurt Barthelmes (WG Regnitzau) äußerte den Wunsch, besser über Erfahrungswerte informiert zu werden. Schließlich habe das Bundesland Rheinland-Pfalz Pionierarbeit bei der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge geleistet.
Horst Auer (SPD) und Heinrich Dorn (CSU) ließen durchblicken, dass sie keine Notwendigkeit sehen, von der bisherigen Praxis der Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen abzuweichen. Und Bürgermeister Klaus Homann (CSU) will so lange nach der alten Satzung verfahren, bis eine neue beschlossen ist. Vorher allerdings müsste ein entsprechender Antrag gestellt werden. Um letzte Informationslücken zu schließen, will Homann nun noch eine Umfragerunde durchführen. Beschlossen ist noch nichts.