Kanalgebühren sind im Landkreis sehr unterschiedlich. Die Gemeinden haben bei der Kalkulation jedoch wenig Spielraum.
Der Abwassergebühr entkommt keiner. Darum sorgt es immer wieder für Unmut in der Bevölkerung, wenn Kommunen die Gebühren teils massiv erhöhen. So zum Beispiel in Walsdorf, wo im Mai 2015 die Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser rückwirkend zum Jahresanfang von 1,90 auf 2,80 Euro je Kubikmeter stieg. Im Laufe des Jahres folgte eine ganze Reihe von weiteren Gemeinden im Landkreis Bamberg mit teils größeren, teils kleineren Anpassungen der Kanalgebühren. Zuletzt beschloss Strullendorf eine Erhöhung der Einleitungsgebühr von zuvor 1,45 Euro auf 2,05 Euro je Kubikmeter.
So groß die Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde - und teils innerhalb der Gemeinde zwischen einzelnen Ortschaften - sind, und so groß die Preissprünge oft anmuten, haben die Kommunen bei der Gebührenberechnung keinen allzu großen Spielraum.
Beutelschneiderei kann man ihnen kaum unterstellen, denn für die Entsorgung gilt ebenso wie für die Wasserversorgung das Prinzip der Kostendeckung.
Keine Gewinnen, keine Verluste
Das heißt, die Gemeinden dürfen mit den Abwassergebühren keine Gewinne machen um etwa anderweitige Haushaltslöcher zu stopfen. Sie dürfen allenfalls zweckgebundene Rücklagen bilden. Genauso wenig dürfen Kommunen aber zu niedrige Gebühren ansetzen. Letzteres war beispielsweise in Strullendorf immer wieder von der Rechtsaufsicht angemahnt worden.
Die Gemeinde müssen deshalb die Kosten alle paar Jahre neu berechnen und kalkulieren.
Dabei kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn beispielsweise an der Kanalisation oder bei den Kläranlagen größere Unterhaltsmaßnahmen nötig werden.
Beides sind die Hauptkostenfaktoren beim Abwasser, die weitgehend unabhängig von der eingespeisten Menge sind. So musste etwa Viereth-Trunstadt die Gebühren völlig neu kalkulieren, als 2014 in Trunstadt der bis dato größte Einleiter seinen Betrieb einstellte. Da hilft dem Verbraucher im Endeffekt auch die Spartaste an der Klospülung nicht unbedingt weiter. Denn der Unterhalt der Entsorgungseinrichtungen - Kanalisation und Kläranlagen - bleibt nahezu unverändert hoch. Im Extremfall müssen Gemeinden sogar frisches Trinkwasser durch die Abwasserrohre spülen, um deren Verstopfung zu verhindern.
Eine besonders große Herausforderung ist Abwasserentsorgung für kleine Gemeinden mit vielen Ortsteilen auf einer großen Fläche.
Sie müssen entweder viele Kläranlagen oder sehr lange Abwasserleitungen bauen und unterhalten. Deshalb finden sich in den Juragemeinden Stadelhofen und Wattendorf die höchsten Gebührensätze.
Gesplittete Gebühr
Da über die Kanalisation in den Kläranlagen auch Niederschlagswasser ankommt, trägt es einen Teil zu den Kosten bei. Diese werden in den meisten Gemeinden aber nur nach dem messbaren Trinkwasserverbrauchverbrauch anteilig auf die angeschlossenen Haushalte umgelegt. Wer ein Haus mit großer Dachfläche und viel versiegeltem Boden drumherum hat, führt der Kanalisation mehr Regenwasser zu, als etwa Bewohner eines Wohnblocks. Einige Kommunen haben deshalb eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Das mag ökologisch sinnvoll sein, da es zur Zurückhaltung bei der Bodenversiegelung führen soll, und auch gerechter. Es erschwert jedoch die Berechnung - und auch die Vergleichbarkeit.