Der Tod kostet das Leben und eine Menge Geld, mitunter mehrere Tausend Euro. In Pettstadt sind immerhin die Grab- und Beisetzungsgebühren seit 1992 konstant...
Der Tod kostet das Leben und eine Menge Geld, mitunter mehrere Tausend Euro. In Pettstadt sind immerhin die Grab- und Beisetzungsgebühren seit 1992 konstant geblieben. Doch nun war die Zeit reif, eine neue Friedhofs- und Gebührensatzung zu erlassen. Zum einen waren die Einnahmen für Gräber und Dienstleistungen längst nicht mehr kostendeckend und zum anderen wurden vor vier Jahren immerhin 257 000 Euro in die Sanierung und Modernisierung des Friedhofs investiert.
Dieser Aufwand muss nun refinanziert werden, freilich über einen langen Zeitraum und mit Unterstützung aus den allgemeinen Steuereinnahmen. Da die Kosten nur auf die derzeit erst zu 65 Prozent belegte Friedhofsfläche umgelegt werden können, streckt die Gemeinde 35 Prozent für die Reservefläche vor. Bürgermeister Jochen Hack ließ Satzungen ausarbeiten, "die zukunftsträchtig sind und mit denen jeder leben kann".
Auch nach der Anpassung an die heutigen Anforderungen und finanziellen Bedürfnisse können sich die Pettstadter Friedhofsgebühren mit jenen der meisten Nachbargemeinden messen lassen, belegte Kämmerer Roland Hack vor dem Gemeinderat. Einschließlich der Ansätze für die Abschreibung verursacht der Gottesacker der Gemeinde jährlich etwa 13 000 Euro Kosten. Darin enthalten ist ein Tausender für die zur Vermeidung von Unfallgefahren jährlich fällige Prüfung der Grabmäler auf Standsicherheit.
Entwurf einstimmig gebilligt
Der Entwurf der Friedhofs- und Bestattungssatzung wurde einstimmig gebilligt. Sie regelt detailliert Größe, Abstände und Tiefe von Gräbern, ebenso die Maximalmaße von Grabdenkmälern, Ruhefristen, die Benutzung des Leichenhauses und vieles mehr. Über alle Einzelheiten werden die Pettstadter durch die Veröffentlichung der Satzung im gemeindlichen Mitteilungsblatt informiert. Dort können sie dann auch nachlesen, was sich durch die ebenso einmütig erlassene Satzung über die Gebühren für Friedhof und Leichenhalle ändert. Die Grabgebühren reichen künftig von 45 Euro für ein Kindergrab bis zu 1350 Euro für Dreifachgräber (bei unterschiedlicher Ruhefrist). Kosten von Grabmachertätigkeiten werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, ebenso der Transport eines Sarges auf dem Friedhof.