Die Umlagekraft errechnet sich zu 20 Prozent aus der Steuerkraft und zu 80 Prozent aus den Schlüsselzuweisungen. Als Steuerkraft werden die Einnahmen aus Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer un...
Die Umlagekraft errechnet sich zu 20 Prozent aus der Steuerkraft und zu 80 Prozent aus den Schlüsselzuweisungen. Als Steuerkraft werden die Einnahmen aus Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer des vorvorletzten Jahres zugrunde gelegt. Die Schlüsselzuweisungen sind jene 12,75 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer, die der Freistaat alljährlich an seine Kommunen verteilt. Abhängig von den genannten Pro-Kopf-Einnahmen der Kommunen errechnet sich also jener Betrag, den der Landkreis nach einem festgelegten Hebesatz von den Gemeinden verlangt.