Die etwa zwei Kilometer lange und in sehr schlechtem Zustand befindliche Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hartenreuth und Leutzdorf soll erneuert und ausgebaut werden. Um für diesen Straßenvollausba...
Die etwa zwei Kilometer lange und in sehr schlechtem Zustand befindliche Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hartenreuth und Leutzdorf soll erneuert und ausgebaut werden. Um für diesen Straßenvollausbau Zuschüsse des Freistaats zu bekommen, muss die Straße nach den Vorgaben der Regierung von Oberfranken gebaut werden.
Diese Vorschriften stießen im Marktgemeinderat auf Unverständnis. Beispielsweise wollte der Rat eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h für die ganze Strecke haben. Dies sei aber nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h betragen muss. Reduziert die Gemeinde die Geschwindigkeit generell, dann bekommt sie für den Straßenbau keinen Zuschuss.
Der Jurist im Rat, Jürgen Kränzlein (SPD), interpretierte dies so: "Man muss 100 fahren." Für Kränzlein ist dies ein Unding, da die Straße durch den Wald erhebliches Gefahrenpotenzial berge. Zum einen fahren dort große landwirtschaftliche Maschinen, zum anderen sind dort viele Fußgänger unterwegs. Außerdem befindet sich an der Ortseinfahrt von Leutzdorf eine gut frequentierte Speisegaststätte. "Muss ich erst warten, bis was passiert, um die Geschwindigkeit reduzieren zu können?", fragte Kränzlein in die Runde. Die Antwort kam von Geschäftsleiter Peter Thiem: "Wir müssen die Straße so bauen, dass man 100 fahren kann, sonst gibt es keinen Zuschuss."
Für Dietmar Winkler (CSU) ist die Ortseinfahrt von Leutzdorf das Problem. "Bekommen wir auch keine Förderung, wenn wir dort einen großen Blumenkübel für 500 Euro auf die Straße stellen?", wollte Winkler wissen. Für Kränzlein geht das auch billiger. Er schlug eine Bake für 67 Euro vor, um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Laut Regierung dürfte der Markt Einbauten zur Geschwindigkeitsreduzierung errichten, allerdings ohne Förderung. Rund 30 000 Euro würde so etwas kosten. Fahrbahnteiler auf Höhe der Ortstafel zur Geschwindigkeitsreduzierung, wie ebenfalls vorgeschlagen, sind staatlich nicht anerkannt, und eine Querungshilfe sei aufgrund der Ortsrandlage auch nicht erforderlich. Vom Einbau von Bodenwellen wurde ebenfalls abgeraten. Dadurch könnten bei schnellem Überfahren Fahrzeugschäden entstehen. Außerdem würde die Gemeinde die Stabilisierungshilfe riskieren, würde sie etwas bauen, was nicht erforderlich ist.
Gänzlich verzichtet wird auf Schutzplanken im Wald. Vielmehr soll ab Asphaltkante der Wald links und rechts entlang der Straße vier Meter breit anstatt drei Meter gerodet werden. Dies spart etwa 50 000 Euro ein, weil man dann keine Schutzplanken braucht. Einzig Kränzlein stimmte am Schluss gegen die Beschlussempfehlung der Verwaltung, die Auflagen der Regierung zur Kenntnis zu nehmen, um den Zuschuss nicht zu gefährden. tw