Nach einem Grundsatzbeschluss des OLG Frankfurt muss die Verkehrsüberwachung des Marktes Zapfendorf, die in vielen Gemeinden tätig ist, ihr Vorgehen überprüfen. Zum Problem könnte die Zusammenarbeit mit einem privaten Dienstleister werden.
Ein aktuelles Urteil eines hessischen Gerichts sorgt auch in Franken für Verunsicherung. Denn als Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, wonach eine Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister und damit auch daraus resultierende Bußgeldbescheide rechtswidrig sind. Sprich: Knöllchen für zu schnelles Fahren sind anfechtbar, wenn der Blitzer nicht von einem Polizisten oder kommunalen Bediensteten, sondern einem Leiharbeiter bedient wurde.
Doch woran erkennt man das? Und gilt das hessische Urteil auch für bayerische Städte und Gemeinden? In Zapfendorf, Sitz einer kommunalen Verkehrsüberwachung, die auch für zahlreiche andere Gemeinden in Oberfranken ihre Dienste zur Verfügung stellt, muss man sich darüber erst einmal schlau machen. Bis das geprüft und mit dem Innenministerium geklärt ist, will Bürgermeister Volker Dittrich (AfZ) keine Stellungnahme dazu abgeben. Die Verunsicherung ist jedenfalls da, denn die Kommunale Verkehrsüberwachung Zapfendorf arbeitet bei Geschwindigkeitsmessungen mit der gemeinnützigen Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit (gGKVS), also einem privaten Dienstleister, zusammen.
Bürger wünschen Kontrollen
Sind damit alle aktuellen Bußgeldbescheide der Zapfendorfer hinfällig? Raser sollten sich jedenfalls nicht zu früh freuen. "Eine direkt bindende Wirkung hat die Entscheidung des OLG Frankfurt nicht", erklärt Bernd Weigel, Leiter der Pressestelle des OLG Bamberg. "Wenn aber ein anderes Oberlandesgericht oder im Freistaat Bayern das zuständige Bayerische Oberste Landesgericht in einem gleichgelagerten Fall davon abweichen will, muss es die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zulassen." Dies habe auch schon das OLG Frankfurt auf Antrag der Staatsanwaltschaft getan, so Weigel. "Falls dann tatsächlich die Rechtsbeschwerde zum BGH erhoben wird und es zu einer Entscheidung kommt, dann bindet diese Entscheidung des BGH die nachgeordneten Gerichte in gleichgelagerten Fällen."
Die Verunsicherung in Zapfendorf und den der Verkehrsüberwachung per Zweckvereinbarung angeschlossenen Gemeinden dürfte jedenfalls noch andauern. In Viereth-Trunstadt etwa, weiß man die Dienste der kommunalen Verkehrsüberwachung seit gut einem Jahrzehnt zu schätzen. Erst im September hat man den Vertrag mit den Zapfendorfern wieder einmal um ein Jahr verlängert, berichtet Geschäftsleiter Gerd Franke.
"Wir sehen den Bedarf", sagt Franke, "nicht nur im Gemeinderat und in der Verwaltung. Die Bürger wollen das. Und deshalb machen wir das." Häufig würden sich Leute melden und darüber klagen, dass auf bestimmten Straßen oder in Wohngebieten zu schnell gefahren werde. Die Polizei kontrolliere aber nur dort, wo sie Gefahrenpotenzial und Unfallschwerpunkte sehe.
Kostendeckender Betrieb
Eine "gewisse Verkehrserziehung" sei schon zu registrieren, stellt Franke fest. Die Verstöße seien, vor allem in den ersten Jahren, zurückgegangen. Damals habe es auch noch manches "negative Feedback von ertappten Ortsansässigen gegeben. Beschwerden habe er nun aber schon lange keine mehr gehört. Tempoverstöße gebe es aber leider immer noch. Damit sie nicht wieder ansteigen, habe Viereth-Trunstadt jedenfalls ein starkes Interesse daran, die kommunale Verkehrsüberwachung fortzuführen.
Ein finanzielles Interesse stehe aber nicht dahinter. Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolge im Durchschnitt kostendeckend. "Mal gibt es einen kleinen Überschuss, mal zahlen wir drauf ", sagt Franke. Wenn mal etwas mehr in der Kasse bleibe, gebe es die Gemeinde für die Verkehrssicherung aus, zum Beispiel für eine Geschwindigkeitstafel mit Smiley.