Ein Coburger kritisierte im Netz die Wanddekoration eines Tiroler Hotels. Der Streit endete jetzt vor dem Amtsgericht Coburg.
Ein Tourist aus der Region Coburg hatte nach seinem Österreich-Urlaub auf einem Bewertungsportal sein Hotel kritisiert, weil dort Bilder eines Wehrmachtssoldaten an der Wand hingen. Im Internet verwendete der Coburger den Ausdruck "Nazi-Opa". Daraus entwickelte sich ein Rechtsstreit mit den Hotel-Betreibern, der in nächtlichem Telefonterror gegen den Coburger gipfelte. Nun endete die Auseinandersetzung mit einem Unterlassungs-Urteil vor dem Amtsgericht Coburg. Bei Zuwiderhandlung drohen dem beklagten Tiroler bis zu 250 000 Euro Strafe.
Der Coburger hatte im August 2018 mit seiner Familie in dem Hotel in Tirol übernachtet. Im Eingangsbereich des Hotels hingen sichtbar die beiden Fotografien, wovon eine einen jungen Mann in Wehrmachtsuniform und mit Hakenkreuz auf der Brust zeigte, die andere einen älteren Mann in Zivilkleidung. Nach der Abreise bewertete der Coburger das Hotel auf booking.com und TripAdvisor, wobei er unter der Überschrift "Am Hoteleingang: Bild vom Nazi-Opa" seine Empörung ausdrückte.
Kritik des Gastes berechtigt
Die Hotel-Betreiber gingen gegen diese Bewertung vor und klagten dagegen am Landesgericht Innsbruck. Das gab der Klägerin zunächst recht, die Kommentare mussten gelöscht werden. Der Coburger ging in Berufung und das Oberlandesgericht Innsbruck entschied Ende letzten Jahres in zweiter Instanz, dass die Kritik des Gastes in vollem Umfang gerechtfertigt gewesen sei. Es gebe keinen Grund, die Bewertung aus den Foren nehmen zu lassen.
Schon kurz nach dem Aufenthalt des Coburgers hatte sich allerdings ein Cousin der Hotel-Betreiberin in die Angelegenheit eingemischt, der auch der Enkel des in Zivil abgebildeten älteren Herren ist. Der Tiroler wollte die Sache persönlich mit dem Coburger klären und rief ihn mehrfach zu Tages- und Nachtzeiten an.
Schon beim ersten telefonischen Kontakt am 4. September 2018 sei der Anrufer aus Österreich sehr erregt gewesen. Dabei soll er dem Coburger gedroht haben: "Wir machen Ihnen das Leben zur Hölle. Sie werden keine ruhige Minute mehr erleben. Es handelt sich um einen im Zweiten Weltkrieg gefallenen Verwandten." Der Coburger hatte das Gespräch nach eigener Aussage daraufhin beendet.
Anruf nachts um halb drei
Doch der Anrufer gab keine Ruhe. Nach Angaben des Gerichts folgten schon Minuten später vier weitere Anrufe, in den folgenden acht Tagen summierten sich die Kontaktversuche auf 16, wobei ein Anruf gegen halb drei Uhr nachts registriert wurde. Der Coburger bat daraufhin seinen Anwalt, eine Unterlassungsverfügung zu erwirken, die der Tiroler allerdings nicht unterschreiben wollte.
Er sei kein "Stalker", erklärte der Beklagte. Er habe dem Coburger nur die Hintergründe der Fotos erklären und erreichen wollen, dass die Kommentare zurückgenommen würden. Dabei sei er "zugegebenermaßen emotional" gewesen. Gedroht habe er aber nicht. Außerdem war der Tiroler der Ansicht, es bestünde kein Unterlassungsanspruch gegen ihn, und es gebe keine Wiederholungsgefahr.