Welche Versicherung kommt für Schäden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf, wenn sie durch Überschwemmung und Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht werden? Zuständig sind die Kasko-, die Haus...
Welche Versicherung kommt für Schäden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf, wenn sie durch Überschwemmung und Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht werden? Zuständig sind die Kasko-, die Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung. Das Tageblatt hat bei der HUK-Coburg nachgefragt. Karin Benning aus der Unternehmenskommunikation gibt wertvolle Tipps.
Wichtig sei, den eigenen Versicherer möglichst rasch zu kontaktieren: "Nicht nur, dass sich mancher Schaden mit einfachen Mitteln begrenzen lässt, je schneller die Versicherung Bescheid weiß - umso schneller kann sie handeln".
Überschwemmung
Beschädigt plötzlich auftretendes Hochwasser ein geparktes Auto, ist das ein Teilkasko-Schaden. Bei starken Regenfällen während einer Fahrt, bei denen Motorschäden durch plötzlich auftretendes Wasser oder Restwasser entstanden sind, ist die Vollkasko-Versicherung zuständig. Versichert ist nicht allein das Auto, der Teilkasko-Schutz umfasst auch fest eingebaute Teile wie Navigationssystem, Telefon oder Autoradio inklusive der Lautsprecher. Dasselbe gilt für Zubehör, das - wie zum Beispiel der Kindersitz - gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe dient.
Der Motor eines überschwemmten Autos sollte nicht selbst gestartet werden, auch wenn das Wasser abgeflossen ist. Sobald Wasser in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall. Und ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Das Auto sollte vor dem Anlassen also auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden.
Vorsicht ist auch an anderer Stelle geboten. Erkennbare Hochwassergebiete sollten weiträumig umfahren werden. Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags. Dabei gelangt Wasser durch den Ansaugstutzen in den Motorblock. In diesem Fall übernimmt die Vollkasko-Versicherung die Regulierung.
Für Schäden am Wohngebäude und Hausrat sind die gleichnamigen Versicherungen zuständig, vorausgesetzt sie schließen eine Elementarschadenversicherung mit ein. Letztere schützt vor Schäden, die durch Überschwemmung oder Rückstau, zum Beispiel in Folge von Starkregen, entstehen. Von Sturm redet man in der Kasko-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 61,9 Kilometern pro Stunde.
Sturmschäden am Auto fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Häufig hinterlässt der Sturm tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos. Verantwortlich sind dafür meist herabfallende Äste.