Der Gemeinderat beschließt eine Anhebung der Gebühren im Bestattungswesen und bei der Wasserversorgung.
Die Litzendorfer müssen ab 1. November tiefer in die Tasche greifen. Teils fast acht Jahre lang hatte die Gemeinde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband keine Gebührenkalkulation mehr für das Bestattungswesen, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung erstellen lassen. Jetzt war es wieder einmal soweit - und die Folgen für die Ortsansässigen sind nicht unerheblich.
Eigentlich sollten die Gebühren vom Prüfungsverband alle vier bis fünf Jahre errechnet werden. Denn die Gemeinden sind von Gesetzes wegen verpflichtet, zum Schutz des Bürgers nach dem Prinzip der Kostendeckung zu arbeiten. Sprich: Die entstandenen Kosten einschließlich der in den letzten Jahren getätigten Investitionen müssen eins zu eins umgelegt werden.
Außer beim Bestattungswesen: Hier hat die Gemeinde einen kleinen Spielraum und es wird in der Praxis toleriert, dass nicht die gesamten Aufwendungen an die Bürger weitergegeben werden.
Für die Litzendorfer hatte die lange zurückliegende Kalkulation sowohl einen Vor-, als auch einen großen Nachteil. Zum einen sind die in den letzten Jahren entstandenen Unterdeckungen nicht im vollen Umfang an die Bürger weitergeben worden. Sie wurden also von der Gemeinde getragen. Der Nachteil: Sie werden nun, nach der aktuellen neuen Berechnung, umso mehr zur Kasse gebeten.
Am deutlichsten werden die Gebühren im Bestattungswesen steigen. Denn hier ergaben die Berechnungen einen Deckungsgrad von gerade einmal 30 bis 35 Prozent, toleriert hingegen wird üblicherweise eine Unterdeckung in Höhe von bis zu 20 Prozent.
Normalerweise müsste die Gemeinde, um auf einen Deckungsgrad von rund 80 Prozent zu kommen, die Gebühren derart anheben, dass sich sowohl die Bestattungsgebühren als auch die Grabgebühren teilweise mehr als verdreifachen würden. Dies wollten jedoch viele Gemeinderäte nicht und schlugen eine stufenweise Erhöhung der Gebühren vor. Andere lehnten diese Vorgehensweise jedoch ab und befürworteten die Anhebung auf einmal, da es dann nicht in zwei Jahren zu erneuten Diskussionen bei den Bürgern kommen würde.
Am Ende einigten sich die Räte auf den Kompromissvorschlag von Bürgermeister Wolfgang Möhrlein (CSU): Die Gebühren werden nunmehr einmalig für die nächsten vier Jahre um 80 Prozent angehoben. Gleichzeitig bekommen die Träger anstelle wie bisher 16 Euro künftig 24 Euro mehr vergütet pro Beerdigung bzw. Trauerfeier.
Möhrlein betonte aber auch noch einmal, dass die gestiegenen Kosten im Bestattungswesen nicht mit der Sanierung des Friedhofes zusammenhängen.
Aber auch bei der Wasserversorgung werden sowohl die Grundgebührensätze als auch die Verbrauchsgebühr angehoben. Wer bisher mit 36 Euro zur Kasse gebeten wird, muss ab November mit einer Erhöhung auf 48 Euro rechnen. Der Höchstsatz bei den Grundgebühren betrug bisher 60 Euro. Künftig wird er auf 120 Euro steigen. Die Verbrauchsgebühr wird von 1,41 Euro auf 1,86 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers zu Buche schlagen.
Als Gründe für die Erhöhung der Wassergebühren wurden angeführt, dass sowohl die Kosten für den Unterhalt als auch für das Personal deutlich gestiegen seien.
Schmutzwasser wird "teurer"
Und da die Kalkulation der Abwasserbeseitigung ebenso eine Unterdeckung zu Tage brachte, werden auch hier die Gebühren steigen. Die Schmutzwassergebühr beträgt künftig 2,60 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser (bisher betrug sie 2,00 Euro). Die Niederschlagswassergebühr wird von 0,25 Euro auf 0,37 Euro pro Quadratmeter pro Jahr steigen.
"Damit haben die Bürger jedoch in den nächsten vier Jahren, also bis 2020, Planungsicherheit. Zudem dürfen sie nicht außer Acht lassen, dass wir ihnen in den letzten Jahren, wenn man so will, fast 300 000 Euro geschenkt haben", betonte der Bürgermeister.