Solarpark in Hetzlos nimmt Form an

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Der Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes für das "Sondergebiet Solarpark Hetzlos" standen auf der Tagesordnung der ersten Marktgemeinderatsitzung im neuen Jahr. "Die artenschutzr...

Der Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes für das "Sondergebiet Solarpark Hetzlos" standen auf der Tagesordnung der ersten Marktgemeinderatsitzung im neuen Jahr. "Die artenschutzrechtliche Bewertung muss sich über eine komplette Vegetationsperiode erstrecken", ging Matthias Kirchner vom Planungsbüro für Bauwesen auf die inzwischen verstrichene Zeit ein. Während dessen seien 32 Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten worden.

Die geplante Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 127 wird in die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes aufgenommen.

Der gewählte Standort ist östlich unmittelbar an den Aussiedlerhof des Vorhabenträgers angebunden, wodurch keine "autarke Inselfläche" inmitten der Feldflur entsteht, sondern einer "Zersiedelung" der Landschaft maßgeblich begegnet werden kann. Auch die am Verfahren beteiligten Landes- und Regionalplanungsstellen, bewerten in ihren Stellungnahmen den Standort grundsätzlich positiv.

Aus Sicht des Marktgemeinderates überwiegt ebenfalls das Ziel der regenerativen Energiegewinnung gegenüber dem Ziel der Weiterbewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche. Das Gremium billigte sowohl den Flächennutzungs- als auch den Bebauungsplan einstimmig. Die Verwaltung wurde beauftragt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

Telefonica Deutschland informierte schriftlich über die Erweiterung einer bereits bestehenden Funkanlage um eine 5G-Sendeanlage zum Ausbau des Mobilfunknetzes. Die Infrastruktur für mobiles Breitband soll modernisiert werden. Hierbei handelt es sich um einen Funkturm auf der Gemarkung Oberthulba. Die Erweiterung am bestehenden Standort stelle eine optimale Kombination aus funktechnischen Erfordernissen und wirtschaftlichen Überlegungen dar und vermeide damit zusätzliche Standorte, heißt es in dem Schreiben.

Eingeleitetes Abwasser auf Kosten der Grundstückseigentümer untersuchen zu lassen, wurde von der Verwaltung für nichtig erklärt. Dazu sei eine Satzungsänderung nötig, erklärte Kämmerer Klaus Blum. Außerdem sei dies beim Markt Oberthulba bis jetzt nie vorgekommen, äußerte der Kämmerer. "...auf Kosten der Grundstückseigentümer", wurde daher aus der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage gestrichen. Einstimmig entsprach der Rat dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport in Reith.