D'Hondt, Hare/Niemeyer, Sainte- Laguë/Schepers - bei den Kommunalwahlen in Bayern kommt 2020 erneut ein neues Sitzverteilungsverfahren zum Einsatz. Kann sich das auf die Umrechnung von Wählerstimmen in Mandate auswirken? von Hans Kurz
B ei den Kommunalwahlen am 15. März kommt es in Bayern zu einem Systemwechsel. Er wird sich weitgehend unbemerkt vollziehen und wohl auch keine großen Veränderungen bringen. Die Rede ist vom Verfahren, mit dem die Ergebnisse der Kreistags- und Gemeinderatswahlen in Sitze im jeweiligen Gremium übersetzt werden.
Bis 2008 geschah das nach dem D'Hondt-Verfahren. Ein Begriff der manchem vielleicht schon in der Schulzeit begegnet ist. Weil das Sitzverteilungsverfahren aber zu großen Abweichungen vom tatsächlichen Stimmenproporz und vor allem zur Benachteiligung kleinerer Parteien führt, wurde es durch das Hare/Niemeyer Verfahren ersetzt. Im Bund schon 1987, bei Kommunalwahlen in Bayern erst 2014. Eine Wahlperiode später, bei den anstehenden Wahlen am 15. März, kommt für die Sitzvergabe in den bayerischen Stadt- und Gemeinderäten sowie den Kreistagen schon wieder ein neues Verfahren zum Einsatz: Sainte-Laguë/Schepers. Der Name ist kaum bekannt, doch für den Bundestag wird es bereits seit der Wahl 2009 angewendet.
Wie sich die verschiedenen Sitzverteilungsverfahren konkret auswirken, soll ein Vergleich für die letzten beiden Kommunalwahlen zeigen. Für die Bamberger Stadtratswahlen und die Kreistagswahlen der Jahre 2008 und 2014 ergeben sich dabei zwar nur kleine Abweichungen für die Parteien und Wählergruppen. Für einzelne Kandidaten war das jeweilige System jedoch entscheidend über die Existenz oder Nichtexistenz als Stadt- oder Kreisrat.
Keine Rückkehr zu D'Hondt
Dazu später mehr. Zunächst zurück zur Vorgeschichte: Dass Hare/Niemeyer es kleinen Parteien erleichtert an zusätzliche Mandate zu kommen, gefiel nach 2014 nicht allen. 2017 versuchte die CSU-Landtagsfraktion eine Rückkehr zu D'Hondt durchzudrücken. Das Argument: um eine Zersplitterung der Räte zu verhindern. Doch der - kleine - Koalitionspartner, die Freien Wähler, beharrte - verständlicherweise - auf Hare/Niemeyer, eine Expertenanhörung im Landtag zeigte deutlich die Ungerechtigkeit von D'Hondt, und schließlich bescheinigte der damalige CSU-Chef Horst Seehofer seiner Fraktion "Arroganz der Macht". Heraus kam schließlich, dass bei bayerischen Kommunalwahlen künftig das für den Bundestag und zahlreiche Länderparlamente verwendete Sainte-Laguë-Verfahren zum Zuge kommt.
Wird sich dieser Systemwechsel bei den kommenden Kommunalwahlen spürbar auswirken? Höchstwahrscheinlich nicht. Gibt man die Stimmenergebnisse der Kreistags- und der Stadtratswahlen von 2014 und 2008 in einen Vergleichsrechner ein (z.B. wahlinfo.de/probewahl/sitzverteilung), so ist die Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer und Sainte-Laguë in allen Fällen identisch.
Zu Abweichungen zwischen diesen beiden Verfahren kommt es nur in sehr seltenen Fällen, wenn man fiktive Stimmenzahlen für mehr als zehn konkurrierende Listen eingibt. Bei der kommenden Stadtratswahl in Bamberg ist es also nicht ganz ausgeschlossen.
Auswirkungen zeigt dagegen die Abkehr von D'Hondt. Bei der Stadtratswahl 2014 hätten CSU und GAL je einen Sitz mehr erhalten, als ihnen nach Hare/Niemeyer dann zustand. Leidtragende wären dagegen FW und BBB gewesen, die statt der erreichten vier nur je drei Sitze bekommen hätten.