Sie vermöbelten in Haßfurt einen 18-Jährigen, nun gehen drei Jugendliche in Dauerarrest

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Neun Zeugen mussten vor dem Amtsgericht in Haßfurt aufmarschieren, von deren Aussagen sich das Gericht Aufklärung zu einer gefährlichen Körperverletzung erh...

Neun Zeugen mussten vor dem Amtsgericht in Haßfurt aufmarschieren, von deren Aussagen sich das Gericht Aufklärung zu einer gefährlichen Körperverletzung erhoffte. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen im Dezember 2015 drei Jugendliche gemeinsam an der Eishalle in Haßfurt einen 18-Jährigen aus dem Landkreis Bamberg grundlos geschlagen und ihn am Boden liegend getreten haben. Nach der umfangreichen Beweisaufnahme wurden alle drei Angeklagten zu Dauerarresten verurteilt.
Staatsanwältin Katharina Thal führte in der Anklageschrift aus, dass die drei Angeklagten gemeinsam den Geschädigten körperlich misshandelt hätten, nachdem einer von ihnen zuvor ganz offensichtlich Streit gesucht habe: Er fragte den Geschädigten, der ihm nicht bekannt war, ob er ein Problem habe. Einem der Angeklagten wurde außerdem vorgeworfen, zu einem anderen Zeitpunkt eine Erzieherin mit "Schlampe" betitelt zu haben. Die 46-jährige Erzieherin, die von einem 16-Jährigen beleidigt wurde, schilderte dies glaubhaft, auch wenn der Täter es abstritt. "Ich weiß, was ich gehört habe", sagte die Zeugin.


Jeder sagt etwas anderes

Die drei Angeklagten im Alter von 16 und 18 Jahren sagten zur Körperverletzung aus, stellten die Sache aber unterschiedlich dar. Auch will keiner richtig gewusst haben, welche Tathandlungen der jeweils andere begangen hatte, oder sie stritten teilweise gänzlich ab, den Beschuldigten geschlagen zu haben: Der 18-Jährige gab an, von dem Geschädigten zuerst geschubst worden zu sein, weshalb er ihn umstieß, so dass dieser in eine Hecke fiel. Danach sei er auch von dem Geschädigten geschlagen worden. Ein 16-Jähriger aus dem Trio wollte überhaupt nicht zugeschlagen haben. Der Dritte wollte nur gesehen haben, "wie die Faust vom Geschädigten kam". Das wollte er aus etwa zehn Metern beobachtet haben, wie er angab. Danach sei er weggegangen, noch bevor die Polizei eingetroffen ist.
Für den Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Haßfurt war es nicht leicht gewesen, die Täter herauszufiltern: "Ich musste mich da auf die Aussagen der Zeugen verlassen und letztlich kristallisierten sich die drei Angeklagten als mögliche Täter heraus." Von einer jungen Frau, die in der Nähe des Tatortes war, habe er die Namen der möglichen Täter erfahren. Diese hatte, wie sie sagte, genau gehört, wie einer aus der Gruppe zum Geschädigten sagte: "Suchst du Stress?" Auch hatte sie mitbekommen, wie der 18-jährige Angeklagte den Geschädigten ins Gebüsch stieß. Sie sah auch, dass einer der 16-Jährigen den Geschädigten ins Gesicht schlug.
Auf Vorhalt von Richter Martin Kober gab die Zeugin an, dass sie alle drei Angeklagten im Pulk gesehen habe, aus dem heraus auf den Geschädigten eingeschlagen und getreten wurde. Der Geschädigte selbst hatte sich seinen Angaben zufolge gewehrt. Deswegen habe er auch einen Angreifer geschlagen. Bei der Auseinandersetzung erlitt der junge Mann eine Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden. Er musste ins Krankenhaus gebracht werden und hatte drei Wochen mit den Folgen der Verletzungen zu kämpfen. Sein jüngerer Bruder sagte vor Gericht, die Angeklagten seien auf Streit aus gewesen.


Unbeteiligter ging dazwischen

Dass die Sache nicht weiter ausartete, ist wohl einem 29-Jährigen aus Bamberg zu verdanken, der mit seiner Familie beim Eislaufen war und danach auf dem Weg zu seinem Auto die Auseinandersetzung mitbekommen hat. Er war laut rufend auf die Gruppe zugegangen und forderte die Täter auf, aufzuhören. "Zuerst stellten sie sich sogar gegen mich, suchten dann aber das Weite", sagte der Zeuge. Weitere Jugendliche bestätigten letztlich als Zeugen vor Gericht die Angaben des Geschädigten. Auch wenn keiner wirklich ganz genau gesehen hatte, wer geschlagen oder getreten hat.
Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe stellte fest, dass die Angeklagten keine unbeschriebenen Blätter sind und aus schwierigen Verhältnissen kommen. Arrest für alle hielt er für angezeigt. Die Staatsanwältin beantragte für die drei Täter Dauerarreste von zwei, drei und vier Wochen. Zu sagen hatten sie auf Vorhalt von Richter Kober nichts mehr. Dieser verurteilte den 18-Jährigen zu drei Wochen Dauerarrest. Die beiden 16-Jährigen müssen für jeweils eine Woche hinter Gittern.