Mit einer kleinen Geldauflage stellt der Jugendrichter das Strafverfahren gegen einen 20-Jährigen ein. Wegen eines Schwindelanfalls war er gegen einen Zaun gefahren.
Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass der 20-jährige Auszubildende hätte wissen müssen, dass ihm durch die Einnahme von Blutdrucktabletten schwindlig werden könnte - und dass er sich deshalb nicht hinter das Steuer seines Autos hätte setzen dürfen.
Kein ärztlicher Hinweis
In der Verhandlung vor dem Jugendrichter stellte sich aber heraus, dass es von ärztlicher Seite keinen entsprechenden Hinweis gegeben hatte. Deshalb darf der unbescholtene Heranwachsende seinen Führerschein behalten und Jugendrichter Martin Kober stellte das Verfahren gegen ihn mit einer kleinen 400-Euro-Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung ein.
Zu dem Prozess kam es aufgrund eines Verkehrsunfalls am 7. Januar diesen Jahres kurz vor halb sieben Uhr in der Frühe. Damals wollte der im nördlichen Bereich der Haßberge lebende Angeklagte mit seinem Hyundai zu seiner Arbeitsstelle fahren. Wie er glaubhaft schilderte, wurde ihm durch einen Schwindelanfall "schlagartig schwarz vor den Augen".
Er geriet von der Fahrbahn ab und rammte den um das Gelände einer Schule gebauten Holzzaun. Der an dem Zaum entstandene Sachschaden belief sich auf 2417 Euro, der Schaden an seinem Fahrzeug lag bei etwa 2000 Euro.
Gottlob erlitt der Unfallverursacher selber nur eine leichte Prellung.
Schaden am Auto
Die zivilrechtliche Seite der Angelegenheit stellt sich folgendermaßen dar: Während die Haftpflichtversicherung des Heranwachsenden die Kosten für den verursachten Fremdschaden übernahm, muss er den Schaden an seinem eigenen Wagen selber tragen. Strafrechtlich gesehen war nun zu klären, ob der Azubi sich überhaupt hinters Steuer setzen durfte.
Vor etwa sechs Wochen erhielt der Azubi Post von der Staatsanwaltschaft. Laut Strafbefehl sollte er eine Geldstrafe von 1000 Euro bezahlen, verbunden mit einer sechsmonatigen Entziehung der Fahrerlaubnis.