Schläger-Duo kassiert 70 Arbeitsstunden für Attacke gegen Landsmann

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Nach allerlei Verwirrungen und Warterei kam es doch noch zu einem Urteil gegen zwei junge Männer, die sich im Amtsgericht wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung zu verantworten hatten. A...

Nach allerlei Verwirrungen und Warterei kam es doch noch zu einem Urteil gegen zwei junge Männer, die sich im Amtsgericht wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung zu verantworten hatten.
Als Richterin Ulrike Barausch nach den Geburtsdaten der beiden 19-jährigen Männer aus einer Asylunterkunft des östlichen Landkreises fragte, ging für eine Weile nichts mehr voran: War die Übersetzerin überfordert? Warum passte eine Aussage eines Angeklagten nicht zum Datum in seinem Pass? Nach minutenlangem Forschen sah eine Erklärung so aus, dass in einem Pass ein falsches Datum steht, das vom Passinhaber selbst schon bemängelt worden sei.
Doch dass es sich bei den beiden Afghanen wirklich um die Angeklagten handelte, blieb unstrittig. Sie sollen am 4. September des vergangenen Jahres gegen 1.30 Uhr einem Gleichaltrigen in ihrer Asylunterkunft zugesetzt haben. Nicht mit gefährlichen Gegenständen, aber zu zweit, was den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung rechtfertigte. Schläge mit der Folge einer Brustkorbprellung und eines stumpfen Bauchtraumas habe das Opfer einstecken müssen. Aber weshalb?


Kein Geständnis

Laut Staatsanwältin Dominique Amend hätten die beiden Beschuldigten ihr Opfer nach dem Verbleib eines Handys gefragt, ihn geschubst, am Hals gepackt und ihm mit zwei kräftigen Faustschlägen zugesetzt. Eben diesen Hergang bestritten die beiden Männer. "Ich habe gar nichts gemacht", so einer von ihnen. Das Opfer, so die beiden 19-Jährigen, habe sich "vielmehr selbst geschlagen", neige es doch zu derlei Verhalten. Zudem war die Rede von zwei Flaschen Wodka, die geleert worden sein sollen, was die Angeklagten zugaben.
Vom Opfer selbst war zunächst wenig zu sehen, es vermutete seinen Gerichtstermin erst in der kommenden Woche und hatte darum anzureisen. Diese Zeit nutzte das Gericht dazu, eine Sozialpädagogin in den Zeugenstand zu rufen sowie eine längere Verhandlungspause einzulegen. Was die Sozialpädagogin betraf, so erklärte auch die, dass ihr erzählt worden sei, das vermeintliche Opfer habe sich selbst geschlagen.
Allerdings hätte es einen Wortwechsel zwischen den Angeklagten und dem Gleichaltrigen gegeben. Schließlich habe sich ein Angeklagter nach dem Verbleib seines Handys erkundigt, das er beim Geschädigten vermutet habe.
Den Beschuldigten bescheinigte die Sozialpädagogin Reiferückstände, Suchtproblematik und psychische Schäden, herrührend aus ihrer Flucht. Als der Geschädigte endlich in den Zeugenstand trat, erzählte er davon, darum geschlagen worden zu sein, weil er zum Christentum konvertierte und das den Unmut seiner muslimischen Mitbewohner hervorgerufen habe.
"Wo ist mein Handy? Und du bist auch Christ und nicht Moslem", soll ein dabei geäußerter Satz gelautet haben. Dann sei er attackiert worden, wobei auch eine Drohung vom "Abstechen" gefallen sei.


Anti-Gewalt-Training inklusive

80 Arbeitsstunden forderte Staatsanwältin Dominique Amend für den angezeigten Vorfall pro Angeklagtem - das Urteil fiel härter aus. Zwar sollte Ulrike Barausch auf 70 Arbeitsstunden erkennen, jedoch stehen diese im Zusammenhang mit einer halbjährigen Teilnahme an einem verpflichtenden sozialen Programm.
In ihrer Urteilsbegründung legte Barausch dar, dass für die Wahrhaftigkeit der Aussage des Geschädigten spreche, dass er seine Angaben deckungsgleich mehreren Personen gegenüber getätigt habe, und sie nicht glauben könne, dass er sich selbst verletzt hätte.