Richterin berücksichtigt die traurige Lebenslage

1 Min

Das Jahr 2018 ist für einen 80-jährigen Rentner aus dem Landkreis bislang kein Glücksjahr. Im Juni verursachte er zum ersten Mal in seinem Leben einen Unfall, im September verstarb seine Ehefrau und i...

Das Jahr 2018 ist für einen 80-jährigen Rentner aus dem Landkreis bislang kein Glücksjahr. Im Juni verursachte er zum ersten Mal in seinem Leben einen Unfall, im September verstarb seine Ehefrau und im Oktober sollte er sich erstmals in seinem Leben vor dem Amtsgericht verantworten. Doch dazu kam es am Freitag nicht. Da er psychisch angeschlagen ist, ließ sich der 80-Jährige durch seinen Verteidiger Jürgen Borowka vertreten, der zuvor gegen einen Strafbefehl für seinen Mandanten Einspruch eingelegt hatte. Am 14. Juni wollte der Rentner seine krebskranke Frau abends zum Essen einladen. Mit später ermittelten 1,73 Promille in der Blutbahn rammte er beim Ausparken in Haßfurt zwei Autos und verursachte dabei einen Schaden von 1500 Euro. Zum Wegfahren kam er nicht mehr. Eine Polizeistreife stoppte ihn und konfiszierte den Führerschein. Zudem erhielt der Havarist eine Geldstrafe von 1600 Euro, die Richterin Ilona Conver auf 1280 Euro verminderte, weil sie die Beerdigungskosten der Frau des Angeklagten berücksichtigte. Seine Fahrerlaubnis ist der 80-Jährige weitere sechs Monate los. Danach muss er den Führerschein neu beantragen.