Vom Gutachter auf sein auffälliges Sexualverhalten angesprochen, neigt der Angeklagte dazu, zunächst alles zu leugnen. Erst später, nach längerer Befragung, habe er die bereits geahndeten Taten äußerst zögerlich eingeräumt. "Er hat die exhibitionistischen Handlungen zumeist verdrängt oder abgestritten", schilderte der Fachmann dem Gericht.
Grund des neuerlichen Strafprozesses war der "Auftritt" des Kulmbachers am 11. November 2019. Damals hielt sich der Mann im Bereich des zentralen Omnibusbahnhofs auf. Die Tat hat sich am Durchgang zwischen dem nördlichen Spinnereigebäude und der ehemaligen Verwaltungsvilla zugetragen, in dem heute Büros der Universität untergebracht sind.
Die Kammer am Landgericht Bayreuth unter Vorsitz von Richterin Dr. Andrea Deyerling ließ keinen Zweifel daran, dass sie den Angeklagten auch für den Täter hält. Zum einen hatte der eingeräumt, sich in der betreffenden Zeitspanne am Tatort aufgehalten zu haben. Zum anderen war der Mann von mehreren Überwachungskameras gefilmt worden. Die Richterin unterstrich den hohen Wert der Videoaufzeichnung. Ohne diese wäre die Identifizierung des Mannes wohl schlecht möglich gewesen.
Ein Münchner Anthropologe bestätigte, dass der Angeklagte und die auf Video aufgenommene Person identisch seien. Keinen Glauben schenkte das Gericht der Behauptung des Angeklagten, er habe sich nicht in sexueller Absicht entblößt, sondern dort lediglich urinieren wollen. Dies nannte sie eine Schutzbehauptung. "Eine Falschbezichtigung durch die Zeuginnen oder ein Missverständnis sind auszuschließen. Daran gibt es nicht einmal den Hauch eines Zweifels", unterstrich die Richterin. Die Aussagen der beiden geschädigten Mädchen seien widerspruchsfrei und sachlich gewesen.
Bei der Strafzumessung berücksichtige die Kammer den angeschlagenen Gesundheitszustand des Angeklagten, der zu einer erhöhten Strafempfindlichkeit führe. Erschwerend allerdings sei zu bewerten, dass der Mann mehrfach einschlägig vorbestraft sei und eine erhebliche Rückfallgeschwindigkeit aufweise. Deyerling sah keine Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit.
Mit ihrem Schuldspruch auf acht Monate Freiheitsentzug bestätigte die Kammer das erstinstanzliche Urteil des Kulmbacher Amtsgerichts. Der Mann muss den Strafvollzug antreten, nachdem eine Bewährung ausgeschlossen worden ist.
Keine günstige Prognose
Nach Würdigung aller Faktoren wie auch der erfolglosen Therapie könne insgesamt keine günstige Prognose erstellt werden. Das Fazit der Richterin lautete: "Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Vollstreckung der Haftstrafe." Der Angeklagte nahm das Urteil gelassen hin und wippte gelangweilt mit den Beinen: "Ich habe kein Wort verstanden", sagte er.
Verteidiger Werner Brandl kündigte an, das Urteil zu überprüfen. Innerhalb einer Woche kann er das Rechtsmittel der Revision einlegen.