Rat ringt Bauwerber zwei Stellplätze ab

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Die Mauer steht ein paar Zentimeter auf öffentlichem Grund. Foto: Hofbauer
Die Mauer steht ein paar Zentimeter auf öffentlichem Grund.  Foto: Hofbauer

Mit einem Ortstermin an der Ecke Weißenbacher Straße/Schlossplatz begann die jüngste Ratssitzung. Grund dafür war ein Wohnhaus mit vier Wohneinheiten am Platz einer früheren Metzgerei. Um die erforder...

Mit einem Ortstermin an der Ecke Weißenbacher Straße/Schlossplatz begann die jüngste Ratssitzung. Grund dafür war ein Wohnhaus mit vier Wohneinheiten am Platz einer früheren Metzgerei. Um die erforderlichen acht Stellplätze auf dem keine 400 Quadratmeter großen Grundstück unterzubringen, hat der Bauwerber abweichend vom genehmigten Plan die Ecke zur Kreuzung mit einer bis zu zwei Meter hohen Mauer befestigt.

Die Planabweichung ist von großer Brisanz, weil die Gemeinde eine Generalsanierung der Weißenbacher Straße angeht. Deswegen hat die Kommune - und auch der Bauwerber - ein Ingenieurbüro eingeschaltet, das prüfte, ob durch die Mauer die Sichtdreiecke der Kreuzung beeinträchtigt sind. Das ist nicht der Fall. Allerdings kam dabei zutage, dass die Mauer um etliche Zentimeter auf öffentlichem Grund gebaut ist.

Die Gemeinde verzichtet auf einen Rückbau und die Verlagerung der Stellplätze entsprechend der Baugenehmigung. Der Bauwerber muss aber dennoch dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde eine statische Berechnung für die Mauer vorlegen.

Der gemeindliche Verzicht ist an eine wichtige Bedingung geknüpft: Der Bauwerber muss die Haftung und alle Kosten übernehmen, die der Kommune bei der Straßen- und Leitungssanierung infolge der Mauer entstehen könnten. Zehn von 14 stimmberechtigten Räten befürworteten den zusätzlichen Antrag von Marco Friepes (CSU), den Bauwerber zu verpflichten, zwei Stellplätze auf dem Nachbargrundstück "frei zugänglich und befahrbar" einzurichten. Stefan Saffer (CSU) bedauerte, dass bei diesem Kompromiss keine Grünfläche auf dem Grundstück mehr übrigbleibt.

Nicht ohne Tücken ist die Bebauung eines Grundstücks am Ortsausgang von Reifenberg Richtung Vexierkapelle; genauer des hangabwärts gelegenen Teiles. Die Gemeinde ließ hierfür eine Einbeziehungssatzung durch das Ingenieurbüro Weyrauther erarbeiten, denn nur die alte Scheune gehört zum Innerortsbereich; der tiefe Teil dahinter nicht, obwohl die Fläche innerhalb der Linie bebauter Grundstücke liegt.

Durch das Vorhaben mit Abriss der Scheune kann nun eine Straßen-Engstelle aufgeweitet werden. Beim Vermessen stellte sich heraus, dass diese Straße ein schmales Stück auf Privatgrund verläuft. Auch das wird beseitigt. Dafür erhalten die Besitzer zwei Baurechte und eine Zufahrt über eine öffentliche Fuhr, die zur Privatstraße wird.

Aufwendig wird der Anschluss an die Entwässerung, da die Grundstücke deutlich unter Straßenniveau liegen. Wegen des Trennsystems müssen die Eigentümer zwei Pumpenanlagen und eine Regenrückhaltezisterne errichten.

Bürgermeister Gerhard Amon (CSU) erwähnte bei der Beratung, dass ein Teil der Probleme darauf zurückgehe, dass seinerzeit die Flurbereinungsgemeinschaft einen Ausbau der Fuhre zu einer Straße abgelehnt habe. "Jetzt müssen wir damit leben, wie es ist", so Amon.