Die Gemeinde Memmelsdorf möchte im Ortsteil Meedensdorf eine landwirtschaftliche Fläche am Waldrand in ein Wohngebiet umwandeln. Wie berichtet sollen auf de...
Die Gemeinde
Memmelsdorf möchte im Ortsteil Meedensdorf eine landwirtschaftliche Fläche am Waldrand in ein Wohngebiet umwandeln. Wie berichtet sollen auf dem rund 14 000 Quadratmeter großen Gebiet an die 20 Baurechte ausgewiesen werden. Unterdessen lag der Bebauungsplan öffentlich aus, die eingegangenen Stellungnahmen wurden jetzt auf der jüngsten Gemeinderatssitzung behandelt.
Während viele Behörden und Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgaben, hatte ein Landwirt erhebliche Bedenken an die Gemeinde herangetragen. Er führte schriftlich an, dass sich sein landwirtschaftliches Unternehmen gerade noch im Wachstum befinde. Um insbesondere den Tieren eine artgerechte Haltung zu garantieren, müsse er immer wieder Erweiterungen seines Betriebes vornehmen. "Nun werden diese Pläne durch eine Wohnbebauung stark beeinträchtigt, da immissionsrechtlich Abstände einzuhalten sind", schreibt er.
Der Landwirt befürchtet, dass sein Betrieb für manche der künftigen neuen Bewohner eine Geruchs- und Lärmbelästigung darstellen könnte. Zwar versuche er grundsätzlich durch saubere Stallungen einer Geruchsbelästigung entgegenzuwirken, jedoch könne er nicht verhindern, dass Stallgerüche austreten. "Meine Familie und ich haben Bedenken, dass das geplante Wohngebiet genau aus diesen Gründen unsere Existenz bedrohen könnte", schreibt er an die Gemeinde. Denn es werde immer wieder berichtet, dass landwirtschaftliche Betriebe den Wohnbebauungen aus diesen Gründen weichen oder ihre Unternehmen aufgeben müssten.
Kein Konfliktpotenzial
Die Verwaltung jedoch, und am Ende auch die Gemeinderäte, sahen hier keine Konflikte beziehungsweise Einschränkung des Landwirts. Schon gar nicht, dass durch den Bebauungsplan dessen Existenz gefährdet sei.
Zumal die Gemeinde die Belange des Landwirts seit Beginn der Planungen erkannt und im Auge gehabt habe. Auch habe der Einwendungsführer im Rahmen der vorzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahme abgegeben, um darin auf seine Belange aufmerksam zu machen.
Zudem wurde der Landwirt im Rahmen eines Termins mit dem Amt für Ländliche Entwicklung (AELF) und Vertretern der Gemeinde aufgefordert, schnellstmöglich konkrete, aussagefähige Planunterlagen über dien konkreten Wachstumsabsichten seines Betriebes vorzulegen.
Erst Anfang September hätte dann der Landwirt endgültig erklärt, dass er die Errichtung eines kleinen Hühnerstalls mit Freilandhaltung sowie die Errichtung einer Bergehalle inklusive Pferdeunterstand plane.
Zwar fehle noch eine genaue Geruchsimmissionsprognose vonseiten des AELF, dennoch gehe die Gemeinde davon aus, dass der Abstand zwischen dem geplanten südlichen Wohngebietsrand und dem
Standort des geplantes Hühnerstalles ausreichen müsste. Ferner sei die Gemeinde nach wie vor im Gespräch mit dem Landwirt über Alternativflächen.
Am Ende, nachdem auch weitere Stellungnahmen von Behörden behandelt und abgearbeitet wurden, stimmte der Gemeinderat sowohl dem Bebauungsplan "Meedensdorf-Ost" als auch der Änderung des Flächennutzungsplanes mehrheitlich zu. Nach der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.