Pommersfelden — Mit einem Antrag auf die Haltung von zwei Wildkatzen mussten sich die Gemeinderäte in ihrer Sitzung beschäftigen. Eine Bürgerin hatte um Erlaubnis auf Haltung und Zucht einer Savannah-...
Pommersfelden — Mit einem Antrag auf die Haltung von zwei Wildkatzen mussten sich die Gemeinderäte in ihrer Sitzung beschäftigen. Eine Bürgerin hatte um Erlaubnis auf Haltung und Zucht einer Savannah-Katze sowie eines Serval-Katers auf ihrem Grundstück in Stolzenroth nachgesucht. Der Antrag wurde nach Darlegung der gesetzlichen Vorgaben einstimmig abgelehnt.
Liebhaber-Interesse ist zu wenig
Wie die Gemeindeverwaltung darstellt, sind diese Tiere als kleine Wildkatzen einzustufen. Sie gelten als gefährliche Tiere wildlebender Art, die nicht ohne Erlaubnis gehalten werden dürfen. Die Erlaubnis zur Haltung sei mit strengen Auflagen verbunden.
Der Antragsteller müsse demnach ein berechtigtes Interesse nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen wie auch Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz der Haltung nicht entgegenstehen dürfen. Zudem sei ein besonderer Haftpflichtversicherungsnachweis zu erbringen.
Bereits das Merkmal "berechtigtes Interesse" sei streng zu handhaben, wurde von der Gemeindeverwaltung erklärt. Damit wolle der Gesetzgeber die Haltung von gefährlichen Tieren auf wenige Ausnahmen beschränken. Ein reines Liebhaber-Interesse genüge daher nicht, selbst wenn dieses Hobby leidenschaftlich ausgeübt und zum Lebensinhalt werde. Selbst dann, wenn die Zuverlässigkeit des Halters und eine sichere Unterbringung gegeben sei, beinhalte die Haltung gefährlicher wildlebender Tiere noch ein gewisses Restrisiko, so die Vorgabe der Gemeindeverwaltung. Wie von der Gemeindeverwaltung weiter mitgeteilt wurde, konnte die Herkunft des Servals (Kater) im Rahmen der Sachverhaltsermittlung bisher nicht eindeutig geklärt werden. Es bestünden daher durchaus Bedenken, ob das Tier aus einer legalen Haltung oder Zucht stamme.