Das Bürgerforum Ebermannstadt sieht sich durch die Praxis der Plakatierung in Ebermannstadt krass benachteiligt. Wahlleiter Andreas Kirchner betont, er sorge für eine angemessene Selbstdarstellung der Gruppierungen.
Josef Hofbauer Die Volksseele kocht, ganz besonders bei den Anhängern des Bürgerforums Ebermannstadt. Die Kandidaten der Liste FDP/Bürgerforum fühlen sich im Ebermannstadter Wahlkampf massiv benachteiligt. Der Anlass: Entlang der Bundesstraße 470 sowie der Staatsstraßen in Richtung Pretzfeld, nach Eschlipp und nach Kanndorf stehen deutlich mehr Plakate der Neuen Liste Ebermannstadt (NLE) als vom Bürgerforum. Das Verhältnis entlang der B 470: 15 zu zehn für die NLE.
"Ein klarer Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung, die der Stadtrat Ebermannstadt 2009 verabschiedet hat", befindet Thomas Dorscht, Vorsitzender des Bürgerforums Ebermannstadt. Paragraf 5, Absatz 2, regle klar die Wahlwerbung, die im Altstadtbereich verboten ist. Jede Partei oder Wählergruppe könne aber im gesamten Stadtgebiet, einschließlich aller Ortsteile höchstens 20 Plakate anbringen. Im Stadtgebiet von Ebermannstadt und Breitenbach dürfen höchstens zehn Plakate im Bereich der B 470, der Staatsstraße 2260 Richtung Pretzfeld und Eschlipp sowie der Staatsstraße 2685 Richtung Kanndorf angebracht werden.
Doppel-Plakatierung?
"Stimmt", pflichtet Wahlleiter Andreas Kirchner bei. "Aber damals gab es noch keine Vereinbarung mit dem Patexo-Plakatservice Matthias Wendl, Erlangen, der dafür sorgt, dass in Ebermannstadt Plakate nur auf ausgewählten Standorten angebracht werden dürfen", gibt Kirchner zu bedenken. Diese Neuerung hätte in die Plakatierungsverordnung eingearbeitet werden müssen, was aber nicht geschehen sei.
So stünden beide Konzepte nebeneinander. Hier die Standorte von Patexo, auf der anderen Seite die Plakatierungsverordnung des Stadtrates. Beide Seiten hätten nicht miteinander zu tun, findet Kirchner. Er verweist darauf, dass er rechtzeitig beide Seiten schriftlich davon in Kenntnis gesetzt habe, dass sie Plakatwerbung bei dem Erlanger Unternehmen buchen könnten. Davon habe aber nur die Neue Liste Ebermannstadt Gebrauch gemacht.
Keine Gleichbehandlung
Als Folge muss sich das Bürgerforum mit zehn Plakaten in Ebermannstadt und weiteren zehn in den Außenorten begnügen. Was Dorscht & Co aber nicht machen. Es gelte das Gleichheitsprinzip. Alle Parteien und Gruppierungen müssten gleich behandelt werden, fordert Dorscht, dem die Auslegung der Plakatierungsverordnung durch Wahlleiter Andreas Kirchner missfällt.
Spielregeln waren bekannt
Der zeigt sich ungerührt, verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. "Grundsätzlich versuche ich als Wahlleiter dafür Sorge zu tragen, jedem Wahlvorschlagsträger gleichermaßen eine angemessene Selbstdarstellung im öffentlichen Raum zu ermöglichen", betont Kirchner.
Grundlage für dieses Handeln sei unter anderem die Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums vom 13. Februar 2013, in der die Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen geregelt werde. Demnach dürfe Wahlwerbung nur innerorts angebracht werden und auch nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Ein Wahlleiter der unter dem Schemel der Frau Bürgermeisterin steht. Wie soll dieser objektiv handeln, wenn er anschließend zur Zurechtweisung antreten muss, wie überall gesagt wird!
Zudem versucht die Bürgermeisterin mit allen Mitteln (ob legal oder illegal) wieder gewählt zu werden. Das ist dieser Frau vollkommen unwesentlich. Hauptsache sie hält die Macht in ihrer Hand.
Doch das diese Frau Ebermannstadt zum Ruin führt (nicht nur ein geringer Schuldenstand bedeuten gute Politik) bemerken viele Wähler dieser Stadt nicht. Ferner fehlt dieser Frau und auch ihrer Truppe (NLE) das gewisse Wissen, dass ein Bürgermeister ‘in Bezug zu seiner Gemeinde haben muss, von Ebermannstadt!