Nach 215 000-Euro-Klage: Sparkasse schweigt zu teurem Schadensersatzurteil

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von unserem Mitarbeiter Peter Groscurth Bamberg — Teurer Beratungsfehler für die Sparkasse Bamberg: 214 700 Euro plus Zinsen muss die Bank einem vermögenden Kunden zahlen, weil sie...

von unserem Mitarbeiter Peter Groscurth

Bamberg — Teurer Beratungsfehler für die Sparkasse Bamberg: 214 700 Euro plus Zinsen muss die Bank einem vermögenden Kunden zahlen, weil sie ihm zwei Fonds zur Geldanlage empfohlen und dabei verschwiegen hatte, dass sie für diese Abschlüsse Provisionen bekommt. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in einem Urteil. Das Geldinstitut (126 000 Kunden, 3,1 Milliarden Euro Bilanzsumme) schweigt nach dieser bitteren Niederlage. Mathias Polz, Marketingleiter der Sparkasse Bamberg, antwortete schriftlich auf Nachfragen des Fränkischen Tages: "Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fall stehen, nicht äußern."
Rechtsanwältin Chiara Bahrig, die in dem Streitfall den Anleger gegen die Sparkasse vertrat, äußerte sich dagegen. Sie fand klare Worte, wo ihrer Meinung nach Fehler gemacht worden sind: "Die Bank hat einem vermögenden Kunden zu zwei geschlossenen Fonds geraten und verschwiegen, dass sie sich von den Fondsgesellschaften mit Rückvergütungen belohnen lässt." Bei den Kapitalanlagen im Urteilsfall handelte es sich um den HCI Schiffsfonds V und um den HSC Optivita X UK. Letzterer versprach Anlegern wohl hohe Renditen mit britischen Lebensversicherungen.

Landgericht entschied anders

"Zumindest dem Schiffsfonds droht die Insolvenz und den Anlegern damit der Totalverlust", führte Rechtsanwältin Bahrig weiter aus. Daher fürchtete ihr Mandant um sein Geld und zog kurzerhand vor Gericht.
Zunächst hatte das Landgericht Bamberg den Streitfall behandelt und stellte den Beratungsfehler der Bank fest. Dennoch urteilten die Richter gegen den Anleger und hatten ihn nicht angehört. Das Landgericht war in seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass der vermögende Kunde wusste, dass Banken sich für Vertragsabschlüsse mit Provisionen belohnen lassen. "Ein klarer Verfahrensfehler", kritisierte Anwältin Bahrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe ihren Worten nach nämlich längst entschieden, "dass Gerichte für Waffengleichheit sorgen müssen, indem sie einem Bankkunden auch als Streitpartei die Möglichkeit geben, im Prozess persönlich darzustellen, wie die Beratung in der Bank erfolgt ist." Der Anleger zog nun vor das OLG und klagte erneut. Mit Erfolg, wie sich nun zeigte.
"Der Senat argumentiert - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH - dahin, dass die verklagte Bank verpflichtet gewesen sei, den Kläger über erhaltene Rückvergütungen von sich aus aufzuklären", sagte Leander Brößler, Sprecher des OLG Bamberg, gegenüber dem FT. Möglicherweise hätte sich der Kunde, wenn er von solchen Zahlungen gewusst hätte, dann gegen die Geldanlage in Schiffs- oder Versicherungsfonds entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Das OLG Bamberg hat zwar keine Revision zugelassen, gegen diese Entscheidung könnte die Sparkasse aber Beschwerde vor dem BGH in Karlsruhe einlegen.