Sonderlich glaubwürdig erschien ein Angeklagter am Amtsgericht am Mittwoch gerade nicht. Dass das bei ihm gefundene Marihuana seinem Schwiegervater und nicht ihm selbst gehörte, wollten ihm weder Rich...
Sonderlich glaubwürdig erschien ein Angeklagter am Amtsgericht am Mittwoch gerade nicht. Dass das bei ihm gefundene Marihuana seinem Schwiegervater und nicht ihm selbst gehörte, wollten ihm weder Richter noch Staatsanwalt abnehmen.
Ruhig saß der Mann aus dem östlichen Landkreis da. Vor rund zehn Monaten hatte er eine Hausdurchsuchung bei sich erlebt und die warf Fragen auf. Zum Beispiel die, warum er sich im Besitz einer verbotenen Waffe und von fünf Gramm Marihuana befand. Gefunden wurde das in einer Schublade, zu der eigentlich nur der Angeschuldigte Zugriff gehabt haben dürfte.
Zwar räumte der arbeitslose 25-Jährige ein, dass das verbotene Butterflymesser ihm gehörte, doch bei dem Marihuana blieb er eisern: "Das hat meinem Schwiegervater gehört."
Fehlende Zeugen
Gar zwei Zeugen gebe es, denen das seinerzeit bekannt gewesen sei. Bei diesen Zeugen handelte es sich um zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts. Die aber, mokierte sich der Angeklagte, seien nicht zur Verhandlung geladen worden. Staatsanwalt Martin Dippold sollte bald verdeutlichen, weshalb aus seiner Sicht auf eine Ladung verzichtet werden konnte. Was ihn störte, war der Umstand, dass das Marihuana des Schwiegervaters in der Schublade des Schwiegersohnes gelegen hatte. Immer wieder kam er darauf zu sprechen und immer wieder hatte der Angeklagte wenig dazu zu sagen.
Zeitablauf stimmte nicht überein
Der Frage, weshalb das Marihuana überhaupt bei ihm zu Hause aufbewahrt wurde, begegnete der Mittzwanziger mit der Aussage, dass sein Schwiegervater kurzfristig bei ihm eingezogen sei, weil dieser sich von seiner Frau getrennt hatte. Im November sei der Schwiegervater eingezogen. Doch die Hausdurchsuchung fand schon Ende Oktober statt. Diese Hausdurchsuchung blieb auch einem Polizeibeamten in Erinnerung. Über den Zustand der Wohnung ist damals nämlich Meldung an das Jugendamt ergangen. "Es ist nicht der Lebensraum eines Kindes”, erklärte der Polizist mit Bestimmtheit. Vorgefunden hatte er dabei unter anderem verdorbenen Fisch auf dem Fußboden.
Auf die Frage von Richter Alexander Zenefels, was es mit dem Butterflymesser auf sich habe, entgegnete der Angeklagte: "Ach, das habe ich schon ewig - ich wusste gar nicht mehr, dass ich das habe." In Bezug auf eine Marihuanapflanze kam es sogar zu gegenseitigen Beschuldigungen. Eine solche habe er von seiner Schwiegermutter geschenkt bekommen. Dem stand ein Aktenvermerk entgegen, eine von der Schwiegermutter gemachte Aussage, wonach ihr die Pflanze vom Angeklagten geschenkt worden sei. Und einmal mehr kam die Frage darauf, warum der Schwiegervater bei ihm in der Schublade neben dem unerlaubten Messer sein Marihuana lagern sollte.
Keine Milde
Martin Dippold forderte für den schon mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen Mann sechs Monate Haft und eine dreijährige Bewährungszeit sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Sehr viel milder fiel das Urteil durch Zenefels nicht aus: vier Monate auf Bewährung. Die drei Jahre Bewährungszeit und die 100 gemeinnützigen Stunden blieben.