Mann beleidigt Polizisten und erhebt Einspruch gegen Höhe des Bußgelds

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1200 Euro Strafe wollte ein Lichtenfelser nicht auf sich sitzen lassen und erst recht nicht bezahlen. Das Bußgeld hatte ihm seine Reaktionen auf einen Besuch der Polizei eingebracht: "Verpisst euch, i...

1200 Euro Strafe wollte ein Lichtenfelser nicht auf sich sitzen lassen und erst recht nicht bezahlen. Das Bußgeld hatte ihm seine Reaktionen auf einen Besuch der Polizei eingebracht: "Verpisst euch, ihr Wichser und Drecksbullen" war nur eine von mehreren Beleidigungen, die er den Polizisten an den Kopf geworfen haben soll. Am Dienstag wurde im Amtsgericht Lichtenfels sein Einspruch gegen die Sanktion verhandelt. Und es wurde laut.
Schon während Staatsanwältin Claudia Schellhorn verlas, was gegen den Beschuldigten vorlag, stand der Mann unter Beobachtung von Richter Alexander Zenefels. Dass der Beschuldigte die Polizei nicht mag, hat er sich verklausuliert auch auf seine Haut tätowieren lassen. Ein Umstand, den Zenefels auch ansprach.


Polizisten hätten sich nicht erklärt

Doch was der Mann von Polizeibeamten hält, das trägt er nicht nur auf der Haut, sondern auch auf der Zunge. Am 29. Januar 2018 wurde eine Streife bei ihm vorstellig, er beschimpfte sie mit den eingangs zitierten Worten. Danach bezeichnete er die Polizisten noch als "Kakerlaken" und "Hurensöhne" , bevor er Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten leistete.
Diesen Umstand leugnete der Beschuldigte nicht, jedoch wolle er etwas richtigstellen. "1200 Euro ist doch ein bisschen mächtig", befand er einerseits zu der Höhe des gegen ihn ergangenen Strafbefehls, andererseits warb er auch um Verständnis für seine Schimpferei, schließlich hätten die Polizisten sich nicht vorgestellt und auch nicht erklärt, weshalb sie in seine Wohnung gegangen sind. Sie hätten es eben einfach getan.
"Ich bin nicht von Anfang an beleidigend gewesen", so der 39-Jährige. Doch die Polizei sah sich wohl nicht in einer Erklärungspflicht und der Umstand dafür ließ sich aus der Anklageverlesung entnehmen. Sie hegte den starken Verdacht, dass die Mitbewohnerin des Enddreißigers gerade dabei war, einen Selbstmord zu verüben. Das erklärte die Eile und das Wohnungsbetreten. Letztlich sollte am Verdacht nichts dran gewesen sein. Immer wieder setzte der Beschuldigte, sobald die Rede auf die Polizei fiel, einen Blick auf, als ob er die Welt nicht mehr verstünde und verteidigte seine Beleidigungen. "Seien Sie ruhig!", hielt ihm Zenefels in einem Moment in verschärftem Ton entgegen und erhielt zur Antwort: "Schlechten Tag heute?". Darauf schnaufte Zenefels durch und setzte sachlich fort, indem er dem schräg vor ihm sitzenden Mann Gelegenheit einräumte, sich weiter zu dem Vorfall zu äußern.
"Die Frau war nie bei mir gemeldet, sondern in der Wohnung darüber", erklärte der Mann. "Laut Wohnungsamt aber schon", warf Zenefels ein, sich auf die vorliegenden Unterlagen berufend. Staatsanwältin Claudia Schellhorn signalisierte dem aufgebrachten Beschuldigten, dass er sich über den von ihm geforderten Betrag - "Hartz IV hin oder her" - nicht zu beschweren brauche. "Wenn man in Ihr BZR (Bundeszentralregister, Anm. d. Red.) schaut, ist das ein großes Entgegenkommen", so die Anklagevertreterin. Zudem wies sie den 39-Jährigen darauf hin, dass man auch zu einer Ratenzahlungsregelung bereit sei. Aber mehr Entgegenkommen werde es nicht geben. Daraufhin nahm der Beschuldigte seinen Einspruch zurück.