Lengerer und Lorenz bestellt

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Sie wurden für sieben Jahre verpflichtet: die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Jan Lengerer (2. v. l.) und Markus Lorenz (2. v. r.) mit Abteilungsleiterin Kristin Grosch (r.) und Sachbearbeiterin Corinna Schuberth-Weber (l.).
Sie wurden für sieben Jahre verpflichtet: die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Jan Lengerer (2. v. l.) und Markus Lorenz (2. v. r.) mit Abteilungsleiterin Kristin Grosch (r.) und Sachbearbeiterin Corinna Schuberth-Weber (l.).
LRA Lichtenfels/Andreas Grosch

Die Regierung von Oberfranken hat Jan Lengerer zum Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Lichtenfels 3 bestellt. Lengerer hat seit Juni für sieben Jahre alle hoheitlichen Tätigkeiten übernommen, die bisher von Steffen Walter durchgeführt wurden.

Erneut bestellt von der Regierung von Oberfranken wurde Markus Lorenz. Er wird also in seinem bisherigen Kehrbezirk Michelau die Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers weitere sieben Jahre ausüben.

Die im Landratsamt Lichtenfels als Aufsichtsbehörde zuständige Abteilungsleiterin für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Gesundheit, Kristin Grosch, wies die Schornsteinfeger auf die im Schornsteinfegerhandwerksgesetz festgelegten Berufspflichten und Aufgaben hin und verpflichtete sie „zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten“.

Die Kehrbezirksinhaber führen wichtige Tätigkeiten im Landkreis und den Kommunen aus. Sie sorgen dafür, dass die Feuersicherheit in den Gebäuden gewährleistet ist, zum einen als Beitrag für die öffentliche Sicherheit, zum anderen als Garant für Leben und Gesundheit der Hausbewohner und nicht zuletzt für den Umweltschutz.

Mit der Neuregelung des Schornsteinfegerwesens 2008 wurde das Schornsteinfegerrecht in Deutschland konform mit den europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ausgestaltet. Es ist nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich verblieben, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet.

Den Bezirksschornsteinfegern sind die hoheitlichen Aufgaben, beispielsweise die „Feuerstättenschau“ und „Bauabnahmen“ vorbehalten. Hinzu kommt die Aufgabe, das Kehrbuch für diesen Bezirk zu führen und das fristgemäße Einhalten der Eigentümerpflichten zu prüfen. red