Letzte Chance für eine 26-Jährige

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Eine junge Frau wurde mit einer geringen Menge Haschisch erwischt. Doch ihre "Drogenkarriere" ist bereits ausgeprägt. Weil die zweifache Mutter beteuerte, dass sie mit den Betäubungsmitteln aufhören will, bekam sie ein mildes Urteil.

Total offenbarte eine 26-jährige Angeklagte aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht Haßfurt ihr "verpfuschtes" Leben. Sie musste sich wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten. In aller Offenheit legte sie ihre "Rauschgiftkarriere" dar, wonach sie lange Zeit nichts mehr auf die Reihe bekam und von einer Straftat in die andere schlitterte. 90 Tagessätze zu je 15 Euro lautete am Ende das Urteil für das jüngste Vergehen.


2,81 Gramm Haschisch

Erwischt wurde die junge Frau laut dem Vorwurf der Anklagebehörde im November 2015 mit 2,81 Gramm Haschisch. Bereits vier Mal war sie vorher straffällig geworden, wie Richterin Ilona Conver dem Bundeszentralregister entnahm, auch wegen Betäubungsmitteln. "Bei Ihnen wurde nur eine geringe Menge gefunden, aber bei Ihrer Vorgeschichte stellt das bei der rechtlichen Würdigung schon ein Problem dar", sagte die Richterin. Die Angeklagte räumte den Tatvorwurf unumwunden ein. "Ich habe von mir aus selber bei der Kontrolle den Polizisten das Haschisch gegeben", sagte sie.
Dann "sprudelte" ihr Vorleben aus ihr heraus. "Ich habe 2012 erstmals Crystal Meth konsumiert, bin da richtig weit gesunken und war total abhängig. Ich hatte Leute kennen gelernt, die mir das anboten und mir war lange alles völlig egal. Später habe ich mir dann selber Crystal Meth aus Tschechien geholt, mein Leben hatte ich nicht mehr im Griff."
Sie habe Kontakte zu ihren Eltern abgebrochen. "Die Droge hat mich von heute auf morgen total kaputt gemacht." Immer wieder sei sie an die falschen Leute geraten, auch was ihre Beziehungen betraf. Sich Hilfe zu suchen, habe sie gar nicht probiert, schilderte sie.
Mit weinerlicher Stimme sagte die 26-Jährige: "Ich habe einen psychischen Knacks bekommen und sah keinen Sinn mehr in meinem Leben, mir war alles wurscht." Mit einer neuen Liebe hoffte sie, dass alles gut werden kann. Das ging wieder schief. Denn der neue Partner riet ihr, Speed (Amphetamine) zu konsumieren, damit es ihr besser gehe. Heute wisse sie, dass das nicht der richtige Ratschlag war.
Zwischenzeitlich wurden ihr ihre beiden Kinder abgenommen. Zu Haschisch habe sie manchmal gegriffen, weil es ihr nach dem Rauchen besser ging. "Ich habe mir nicht alle Tage was reingepfiffen, aber manchmal halt schon." Nun wolle sie sich Hilfe holen, schon wegen ihrer Kinder.
Referendarin Judith Sonn von der Staatsanwaltschaft Bamberg beantragte in ihrem Plädoyer für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung, da die Angeklagte noch unter offener Bewährung stand und einschlägig vorbelastet ist. Ihr Verteidiger Christian Merkel wies darauf hin, dass der Besitz von 2,81 Gramm Haschisch zum Eigenkonsum ein Bagatellfall sei. Sein Antrag lautete, eine Strafe zur Bewährung auszusprechen und als Auflage die Teilnahme an einer Suchtberatung anzuordnen.


Gilt der Schwur?

Auf ein letztes Wort verzichtete die Angeklagte, hatte aber vorher noch gesagt, dass sie bei ihren Kindern schwöre, dass sie mit dem Zeug aufhören werde. Seit einigen Wochen habe sie schon nichts mehr geraucht.
Die Richterin sah von einer Gefängnisstrafe ab, da die Angeklagte Reue zeigte. Conver erachtet deshalb die 90 Tagessätze für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.