Leichter Rückgang, trotz Corona

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Die Arbeitslosenquote erreichte im November 3,4 Prozent. 8520 Menschen waren in der Region Main-Rhön arbeitslos gemeldet, heißt es im Schweinfurter Bericht für November.

Trotz des Teil-Lockdowns zeichnete sich im November, zum dritten Mal in Folge, eine leichte positive Arbeitsmarktentwicklung in der Region Main-Rhön ab. Es waren 8520 Menschen arbeitslos gemeldet, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Schweinfurt. Die Arbeitslosenquote erreichte im November 3,4 Prozent. Damit liege man wieder auf dem November-Niveau von 2012. Im Landkreis Bad Kissingen waren im November 1996 Menschen ohne Job (3,4 Prozent.

"Die Zahlen belegen, dass dieser Teil-Lockdown sich nicht so drastisch wie der flächendeckende Lockdown im Frühjahr auswirkt. Noch im Oktober waren 281 Menschen mehr arbeitslos gemeldet, und die Quote lag mit 3,5 Prozent um 0,1 Prozentpunkte höher. Auch sind die Schließungen branchenspezifisch weniger beschränkt. Die Grenzen sind weiter geöffnet, sodass Lieferketten nicht unterbrochen werden. Große Teile der Wirtschaft - Industrie, Handwerk, verarbeitendes Gewerbe - arbeiten weiter. Ferner zeigt sich, wie schon in den vergangenen Monaten, dass sich das Instrument Kurzarbeit bewährt und die Auswirkungen der Krise deutlich abmildert. Außerdem hilft die Bundesregierung zusätzlich mit den sogenannten Novemberhilfen", erläutert Thomas Stelzer, Leiter der Agentur für Arbeit Schweinfurt.

Im Vorjahr lag das Niveau der Arbeitslosigkeit allerdings niedriger. Damals wurden 1392 weniger Arbeitslose gezählt, und die Arbeitslosenquote lag bei 2,9 Prozent.

Auch im November war Bewegung am Arbeitsmarkt zu verzeichnen. Dies spiegelte sich im Zugang aus Beschäftigung und bei den Arbeitsaufnahmen wider. Es meldeten sich 841 Menschen in Erwerbstätigkeit ab. Die Zugänge aus Erwerbstätigkeit in Arbeitslosigkeit lagen mit 941 Personen leicht darüber.

Kurzarbeit: Regelung verlängert

Kurzarbeit eröffnet Betrieben eine Möglichkeit, vorübergehende Phasen mangelnder Auslastung zu überbrücken. Betroffene Unternehmen sind dadurch nicht gezwungen, ihre Mitarbeiter zu entlassen, schreibt die Bundesagentur. Damit sparen sich die Unternehmen vor allem zeit- und kostenintensive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Fachkräften. Betriebe, in denen aus konjunkturellen Gründen Kurzarbeit notwendig wird, zeigen diese bei der Agentur für Arbeit vorab an und rechnen erst später die konkrete Kurzarbeit ab.

Der Bundestag beschloss aktuell das sogenannte Gesetz zur Beschäftigungssicherung. Damit werden Sonderregeln zur Kurzarbeit über das Jahr 2020 hinaus bis Ende 2021 verlängert. Mit ausgeweiteter Kurzarbeit soll auch im kommenden Jahr ein deutlich durch Corona bedingter Anstieg der Arbeitslosenzahlen verhindert werden.

Nachdem die Neuanzeigen zur Kurzarbeit in den vergangenen Monaten kontinuierlich gesunken waren, könnten diese angesichts der neuerlichen Beschränkungen, welche vor allem die Hotel- und Gastronomiebetriebe, die Kosmetik- und Fitnessstudio-Betreiber sowie die Kulturschaffenden betrifft, in den nächsten Monaten wieder ansteigen, heißt es im Bericht aus Schweinfurt. "Gerade deshalb ist die Verknüpfung von Kurzarbeit mit Qualifizierung im Jahr 2021 sinnvoll. Dies könnte Unternehmen helfen, ihre Beschäftigten für den Strukturwandel und für die digitale Transformation fit zu machen", erläutert Stelzer.

59 153 Arbeitnehmer betroffen

Seit Jahresbeginn war für 4295 Betriebe und für 59 153 Arbeitnehmer Kurzarbeit angezeigt worden. Der höchste Eingang an Anzeigen in diesem Jahr erfolgte im Monat April mit 3426 Betriebsanzeigen. Für den Berichtsmonat lag der Eingang von neuen Anzeigen auf Kurzarbeitergeld für 118 Betriebe mit 1037 Personen vor. Nachdem die monatliche Zahl der Neuanzeigen sich seit April kontinuierlich verringert hatte, stieg diese erstmals seit Oktober wieder an. In der Region waren das verarbeitende Gewerbe, die Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, der Maschinenbau, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Gesundheitswesen betroffen.

Aus der Anzeige ist nicht zu erkennen, wann und in welchem Umfang im Betrieb tatsächlich kurzgearbeitet wird, schreibt die Agentur. Für die tatsächlich später eingetretene Kurzarbeit muss der Betrieb der Agentur für Arbeit für den jeweiligen Monat innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf die Gewährung von Kurzarbeitergeld stellen und die Abrechnungslisten einreichen. Aktuelle Hochrechnungen der amtlichen Statistik zur realisierten Kurzarbeit der regionalen Unternehmen liegen der Agentur bis zum Monat Juli vor. Demnach wurde im Juli für 1642 Betriebe mit 23 643 Beschäftigten Kurzarbeitergeld abgerechnet. Auffällig ist, dass nach Betriebsgrößen die Kleinstbetriebe (bis 19 Beschäftigte) mit 83 Prozent (2272 Betriebe) am stärksten von Kurzarbeit betroffen waren. Darüber hinaus befanden sich 333 Kleinbetriebe (20 bis 99 Beschäftigte), 95 Mittelbetriebe (100 bis 499 Beschäftigte) und 14 Großbetriebe (ab 500 Beschäftigte) in Kurzarbeit. red