"Land unter" laut Berechnung

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Wasserrecht  Die künftig geltende Hochwasserlinie des Mains rückt sehr nahe an Oberhaid heran. Dann werden sogar bewohnte Bereiche von Unterhaid und ein Teil des Gewerbegebiets im Überschwemmungsgebiet liegen.

von unserem Redaktionsmitglied Hans Kurz

Oberhaid — Wenn das große Hochwasser kommt, dann wird sich der Main bei Oberhaid über hunderte von Metern verbreitern und bis fast an die Bahnlinie ausbreiten. Das "große Hochwasser" ist ein sogenanntes 100-jährliches Hochwasser. Dieses ist Grundlage zur Berechnung von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserlinien, die derzeit neu festgelegt werden. Für die Gemeinde Oberhaid bedeutet das, dass fast der gesamte bebaute Bereich südlich der Ortsdurchfahrt in Unterhaid - einschließlich des Gewerbegebietes - sowie in Staffelbach der Bereich an der Tiergartenstraße im Überschwemmungsgebiet liegen werden.
In der Konsequenz werden dort dann keine weiteren Bebauungspläne aufgestellt oder Bauflächen ausgewiesen werden. Oberhaids Bürgermeister Carsten Joneitis (SPD) sieht darin eine "erhebliche Einschränkung in der Siedlungsentwicklung". Da es im Gemeindegebiet nach Norden aus Naturschutzgründen kaum noch eine Erweiterungsmöglichkeit gebe, seien die Flächen im Maintal für die Gemeinde die einzige Möglichkeit einer baulichen Ausweitung.
Dass Oberhaid kaum Chancen hat, mit seinen Einwänden gegen die "vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes" bei den zuständigen Behörden Gehör zu finden, verdeutlichte Hans-Joachim Rost vom Wasserwirtschaftsamt auch gegenüber dem Gemeinderat.
Denn die zuletzt in den 1950er-Jahren festgesetzten Hochwasserlinien orientierten sich an der größten bis dahin gut dokumentierten Überschwemmung. Das Hochwasser von 1909 war laut Jost aber allenfalls ein 70-jährliches Ereignis, nicht vergleichbar mit einer Flut, bei der zwischen Viereth und Oberhaid pro Sekunde rund 2000 Kubikmeter Wasser vorbeiströmen würden.
Dieser Wert bildet aber die Grundlage für die Berechnungen von Experten, die, so Rost, wohl kaum zu widerlegen seien. Die neuen Hochwasserlinien bildeten auch jetzt schon die Grundlage für die Bewertung von Änderungen im Flächennutzungplan oder in der Bauleitplanung.

Gegen neue Einschränkungen

Der Gemeinderat beschloss trotzdem einstimmig, in dem laufenden Anhörungsverfahren seine Einwendungen zu machen. Sollten diese keine Beachtung finden, so dürfe es zumindest in den Bereichen der bestehenden Bebauungspläne oder innerhalb der bebauten Ortsteile keine neuen Einschränkungen geben, fordert die Gemeinde. Laut Rost genießen bestehende Bebauungspläne auch Bestandsschutz. Er wies aber darauf hin, dass auch die Versicherungen bereits auf die Neuberechnungen zurückgreifen würden, obwohl das Überschwemmungsgebiet offiziell noch nicht festgesetzt ist.
Und selbst der Oberhaider Wunsch, bestehende Siedlungsbereiche und auch das Unterhaider Gewerbegebiet dann durch eine Eindeichung zu schützen, könnte sich als schwierig erweisen. Denn "Überschwemmungsgebiete müssen in ihrer Form erhalten bleiben", sagte Rost. Es gehe auch nicht, Material an einer Stellen herauszunehmen und an anderer wieder aufzuschütten. Geregelt ist das in Paragraf 78 des Wasserhaushaltsgesetzes, der "das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche" in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten untersagt.
Für Bürgermeister Joneitis bleibt es dennoch "nicht nachvollziehbar, dass eine Festsetzung von oben ohne Rücksicht auf die Gemeindeentwicklung" erfolgt und damit zu großen Beeinträchtigungen führt.