Meist bedeutet es nichts Gutes, wenn sich ein Gemeinderat mit einer "Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwan...
Meist bedeutet es nichts Gutes, wenn sich ein Gemeinderat mit einer "Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kindespielplätzen" beschäftigt. Üblicherweise geht es solchen sperrigen Tagesordnungspunkten um Erhöhungen der Beitragssätze. Oder es stehen neue Spitzfindigkeiten von Gesetzgeber und Verwaltung zur Debatte, wie man bestimmte Bürger, Grundstücksbesitzer im Umfeld einer Baumaßnahme zumeist, für tatsächliche oder scheinbare Verbesserungen zur Kasse bitten kann.
Grundeigentümer freuen sich
Doch es gibt auch Ausnahmen. So empfahl die Diplom-Juristin Alexandra Karpovic jetzt dem Marktgemeinderat eine Korrektur der am 26. April 2016 erlassenen Ausbausatzung. Die Neuerung dürfte von den Grundeigentümer unter den Gemeindebürgern freudig begrüßt werden: Mit dem Inkrafttreten der Änderungssatzung nach der Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt kann die Marktgemeinde die Kosten von Kinderspielplätzen und selbstständigen Grünanlagen nicht mehr auf die Grundstückbesitzer eines jeweils zu definierenden Einzugsbereiches umlegen. Nach der vormaligen Satzung wäre dies möglich gewesen.
Wo im Freistaat die Regelung angewendet wurde, haben sich die belasteten Anlieger meist artig "bedankt", dass sie neben den Emissionen eines Spielplatzes auch noch dessen Erstellung finanziell zu verkraften hatten. Derlei Anlagen werden im Markt
Hirschaid künftig wieder aus den allgemeinen Steuereinnahmen der Gemeinde bezahlt. Einstimmig folgte der Marktgemeinderat dem Vorschlag der Verwaltungsangestellten.
Die Änderung der Satzung bringt auch einige redaktionelle Korrekturen. Über den neuen Satzungstext werden die Gemeindebürger ortsüblich informiert.