"Blödheit muss bestraft werden", kommentierte am Dienstag ein 30-jähriger Kurierfahrer aus dem Kronacher Landkreis sein Versäumnis auf dem Amtsgericht. Längst schon hätte sein Verfahren um gefährliche...
"Blödheit muss bestraft werden", kommentierte am Dienstag ein 30-jähriger Kurierfahrer aus dem Kronacher Landkreis sein Versäumnis auf dem Amtsgericht. Längst schon hätte sein Verfahren um gefährliche Körperverletzung zu günstigeren Bedingungen abgeschlossen sein können.
Nun wird es richtig teuer. Den Ausgang nahm alles schon vor über zwei Jahren in einem Lokal im östlichen Landkreis. Dort soll der Kurierfahrer einem Jugendlichen kurz nach Mitternacht am 10. Juni ein Cocktail-glas an den Kopf geworfen haben. Die Anklage fand den Vorwurf damals weitgehend bestätigt und zeigte sich bereit, gegen Arbeitsauflage und Geldzahlung das Verfahren vorläufig einzustellen. 20 Sozialstunden sollte der Beschuldigte ableisten, zudem 500 Euro dafür zahlen, dass sein in mutmaßlicher Absicht getaner Wurf bei einem jugendlichen Geschädigten Schmerzen und eine Prellung hervorrief. Doch der Mann zahlte nicht. Er ließ es mit dem Ableisten der Sozialstunden sein Bewenden haben.
So musste das Verfahren neuerlich aufgerollt und zu einem Ende gebracht werden, und an dieser Stelle war klar, dass, sollte Richter Alexander Zenefels zu einem Schuldspruch kommen, eine enorme Chance auf Verteuerung bestand.
Pfeifend vom WC gekommen
"Ich zahle, sobald ich die 500 Euro habe", bot der 30-Jährige noch an. "Damit ist es nicht (mehr) getan", erntete er als Antwort. Hauptgeschädigter bei dem damaligen Vorfall war 22-jähriger Mann aus dem Raum Redwitz, der damals am 10. Juni mit Kumpels in dem Lokal saß und wahrnahm, wie der Beschuldigte pfeifend vom WC in den Wirtsraum trat. "Du kannst aber gut pfeifen", hätte man dem Mann zugerufen und der habe zuerst auch so getan, als ob er diesen Spaß teile. Danach sei er noch auf seine Tätowierung angesprochen worden, wodurch er einen am Tisch sitzenden jungen Mann gewürgt, einen anderen in den Schwitzkasten genommen und dem 22-Jährigen das Glas an den Kopf befördert habe. Dass es sich dabei wirklich um einen schwungvollen Wurf gehandelt habe, war aus den Erinnerungen der Zeugen nicht mehr klar herauszuhören. Belastungseifer legten sie jedenfalls allesamt nicht an Tag und sowohl der Angeklagte als auch der seinerzeit durch ihn geschädigte Twen nickten sich grüßend zu. Was allerdings zum damaligen Geschehen feststand, waren die mindestens 2,3 Promille, die der Täter intus hatte.
Ein zahlungsunfähiger Chef
"Ich könnte mir sowas von in den Arsch beißen", erklärte der Angeschuldigte zu seinem Versäumnis, das Geld rechtzeitig zu zahlen. Schuld daran seien zwei ausbleibende Monatslöhne und ein zahlungsunfähiger Chef gewesen. Zwar wertete Staatsanwalt Daniel Killinger mit Bezug auf eine vorausgegangene Zeugenaussage den Glaswurf eher als "verstärktes Zuprosten" mit Prellung als Folge. Denn dass wirklich ein Wurf über eine Distanz von mehreren Metern erfolgt sein soll, gaben die Erinnerungen der Zeugen nach all der Zeit nicht mehr her. Was Killinger dem Beschuldigten zudem zugute hielt, ist seine blütenweiße Weste: Das Bundeszentralregister führt keinen Eintrag zu dem 22-Jährigen. 2100 Euro Geldstrafe forderte Killinger für das körperverletzende Vorgehen. Auf 1750 Euro entschied Richter Zenefels, der bei alledem selbst von einem "atypischen Fall" sprach.