Auf die Klage des Sparkassenfusionsgegners Rainer Gottwald vor dem Verwaltungsgericht Würzburg reagiert nun die Stadt Königsberg. Die Kommune hatte ein von Gottwald initiiertes Begehren zur "Rückabwic...
Auf die Klage des Sparkassenfusionsgegners Rainer Gottwald vor dem Verwaltungsgericht Würzburg reagiert nun die Stadt Königsberg. Die Kommune hatte ein von Gottwald initiiertes Begehren zur "Rückabwicklung der Fusion der Sparkassen Ostunterfranken und Schweinfurt" nach einem entsprechenden Stadtratbeschluss vom 29. Mai dieses Jahres für unzulässig erklärt. Dagegen klagt Gottwald vor dem Verwaltungsgericht. Die Stadt Königsberg lässt sich durch eine Münchner Anwaltskanzlei vertreten, die Gottwalds Antrag für unzureichend begründet erachtet und die von Gottwald gesehene Eilbedürftigkeit für einen "vorläufigen Beschluss" nicht gegeben sieht. Die Entscheidung des Gerichts soll zeitnah fallen.
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Bin mal gespannt, was sich der Landkreis noch alles einfallen lässt, wenn er das Bürgerbegehren zur Gelben Tonne verhindern will. Mensch Leute, schickt doch unsere Pappenheimer bei der nächsten Wahl einfach in die Wüste!
Hier gehts doch in erster Linie nicht um eine "Eilbedürftigkeit", sondern die Stadt KÖB will eine einstweilige Anordnung (früher: einstweilige Verfügung) verhindern. Man sollte sich aber die wirklich seltsamen, teilweise widersprüchlichen Argumente der Stadt Königsberg (im Vergleich zum Ablehnungsbescheid an Dr. Gottwald) unbedingt ansehen. Dann dürfte auch der Zeitung aufgehen, dass die Stadt so gut wie keine Chancen hat zu gewinnen. Man muss halt auch BERICHTEN WOLLEN und nicht nur an der Oberfläche herumkratzen.
Siehe:
https://www.openpetition.de/pdf/blog/rueckabwicklung-der-sparkassenfusion-schweinfurt-mit-hassberge_klage-bei-vg-wuerzburg-eilbeduerftigkeit-stellungnahme-stadt-koenigsberg-und-meine-antwort-stand-31-_1533088593.pdf
Eine komische Überschrift: "Königsberg wehrt sich" - wogegen "wehrt" sie sich? Soviel ich weiß, geht es um ein Bürgerbegehren. Sich dagegen zu "wehren" hat schon einen komischen Beigeschmack, weil es das Recht der Bürger ist, Bürgerbegehren in die Wege zu leiten. Bloß weil es bestimmten Leuten nicht in den Kram passt, braucht man sich dagegen nicht zu "wehren". Da sollte man seine Überschrift schon sorgfältiger auswählen.