Kleine Vereine sollen berücksichtigt werden

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Die Förderung der Jugendarbeit und des Sports soll nach den Vorstellungen der SPD-Kreistagsfraktion im Landkreis Kulmbach auf den Prüfstand und auch eine Änderung beziehungsweise Erneuerung der Förder...

Die Förderung der Jugendarbeit und des Sports soll nach den Vorstellungen der SPD-Kreistagsfraktion im Landkreis Kulmbach auf den Prüfstand und auch eine Änderung beziehungsweise Erneuerung der Förderrichtlinien erfahren. Nach den Worten von SPD-Kreisrat Hermann Anselstetter fallen vor allem die kleinen Vereine durch das Förderraster: "Es ist unsere Aufgabe, wie wir das verbessern können. Gerade jetzt mit der Corona-Pandemie muss die Kinder- und Jugendarbeit mehr denn je gefördert werden."

Auf Vorschlag von Landrat Klaus Peter Söllner (FW) wurde sich darauf verständigt, dass die Förderrichtlinien vom zuständigen Sachgebiet überarbeitet werden und danach an die Fraktionen im Kreistag zur Prüfung gehen. Zur abschließenden Beratung soll, wie Landrat Söllner vorschlug, auch der BLSV-Kreisvorsitzende Lothar Seyfferth eingebunden werden.

Kreiskämmerer Rainer Dippold verwies darauf, dass der Landkreis aufgrund der Gewährung von Stabilisierungshilfen nach wie vor die Konsolidierung seiner Finanzen im Auge haben muss und deshalb sollte es seiner Meinung nach auch insgesamt zu keiner Erhöhung des üblichen Haushaltsansatzes kommen.

Fördermaßnahmen

Genehmigt wurden vom zuständigen Kreisausschuss folgende Fördermaßnahmen: FC Ludwigschorgast: Für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Leuchtmittel wird ein Zuschuss von 2090 Euro gewährt. FC Kupferberg: Der Neubau des Kunstrasenplatzes wird mit 15 555 Euro gefördert. Nach den Kostenschätzungen belaufen sich die Gesamtkosten des Projekts auf 720 615 Euro und förderfähigen Gesamtkosten auf 169 416 Euro.

Knapp 32 000 Euro werden an die Vereine im Landkreis Kulmbach als Vereinspauschale für das Haushaltsjahr 2021 ausgeschüttet.

Der Landkreis Kulmbach hat sich dem pauschalierten Abrechnungsverfahren des Freistaates Bayern angeschlossen. Dabei handelt es sich um die ehemalige Übungsleiterbezuschussung in Sportvereinen.

In der Berechnung von 2021 wurden bei der Förderung des Landkreises auch Vereine berücksichtigt, die vom Freistaat wegen der Bagatellgrenze keine Pauschale erhalten.