Ladendieb wird von einem Polizisten auf frischer Tat ertappt.
Auch Polizisten kaufen manchmal ein. In der Freizeit und in zivil. Dann behalten sie ihren geschulten Blick bei. Eben das wurde einem Ladendieb zum Verhängnis. Am Dienstag hatte sich ein 29-jähriger Ex-Landkreisbewohner im Amtsgericht zu verantworten.
Heute lebt der Mann in Gera, im Oktober 2018 hingegen lebte er in Burgkunstadt. Am 26. Oktober des vergangenen Jahres ging er in einen Burgkunstadter Supermarkt und schaute sich um. Die Art des Schauens erregte die Aufmerksamkeit eines 34-jährigen Polizisten. "Er hat sich auffällig verhalten und ist um den Kassenbereich herum, ich bin gleich hinterher und hab meinen Dienstausweis raus", schilderte der Beamte den Moment der Festnahme. Tatsächlich fand sich im Jackett des Festgehaltenen eine Flasche Schnaps. Mehr noch: 1,49 Gramm Marihuana. Nun war der Mann nicht nur wegen Diebstahls, sondern auch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln dran. Seit fünf Jahren sei er nun in Deutschland, so der angeklagte Libyer. Was ihm die Zeit unerträglich gemacht habe, sei, dass "jeder Tag wie der andere" verlaufen sei. Egal, wo er sich beworben habe, immer sei er abgelehnt worden. Das habe ihn krank gemacht und darum nehme er auch seit zwei Jahren Pillen gegen Stress. An dem Tag des Diebstahls, so der 29-Jährige, habe er unter Migräne gelitten. Den Vorwurf des Diebstahls wollte der Mann nicht gelten lassen. Er habe bezahlen wollen, aber man habe gesagt: "Du wolltest das entwenden."
Vier Einträge wegen Diebstahls
Richter Alexander Zenefels wollte der Sache mit dem Alkohol und den Schmerzpillen nachgehen. Er mutmaßte, der Alkohol und die Tabletten hätten sich in ihrer Wirkung aufheben mögen, aber der Angeklagte versicherte, dass ihm diese Mischung Schmerzen manchmal erträglicher gemacht hätten. Auf keinen Fall aber hätte er die Flasche in die Jackentasche gesteckt. Das aber widersprach den Angaben des Polizisten. Noch etwas sollte der Aussage des Beamten mehr Gewicht verleihen: das Bundeszentralregister. Vier Einträge, viermal wegen Diebstahls. So wie es aussah, hatte der Angeschuldigte den nun neuerdings angeklagten Diebstahl unter Bewährung stehend unternommen. Als das zur Sprache kam, beteuerte der Angeklagte, nicht mehr stehlen zu wollen. Zenefels hielt dem Mann entgegen, dass er das schon einmal vor Gericht tat und dann doch wieder zulangte.
Für Staatsanwalt Martin Dippold gab es keinen Diskussionsbedarf, der Fall war in seinen Augen klar: schuldig wegen Diebstahls und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. "An und für sich eine Kleinigkeit", so Dippold, sich auf den Schnapswert in Höhe von 5,49 Euro beziehend. Was Dippold als Grund gegen eine Bewährung ins Feld führte, war eben jener Umstand, wonach die Tat unter Bewährung geschah. So sei eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gerechtfertigt, weil die Rückfallgeschwindigkeit hoch sei. Rechtsanwalt Christoph Johannsen verwies darauf, dass der Angeklagte nun in einer anderen Stadt Arbeit gefunden habe, sich also sein Leben durchaus geändert habe. Eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro würde darum schmerzhaft genug ausfallen. Nach kurzer Verhandlungspause betrat Zenefels wieder den Gerichtssaal und verkündete das Urteil: vier Monate Haft. Ohne Bewährung.