Sigismund von Dobschütz Erst im Oktober 2019 hatte der Gemeinderat Bad Bocklet die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das 0,63 Hektar große Neubaugebiet "Hopfengarten I"...
Sigismund von Dobschütz Erst im Oktober 2019 hatte der Gemeinderat Bad Bocklet die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das 0,63 Hektar große Neubaugebiet "Hopfengarten I" in Roth beschlossen. Innerhalb nur eines Jahres konnten alle zur Baureife notwendigen Schritte des für fünf Eigenheime gedachten Areals im Norden der Ortschaft in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Kirchner (Ebenhausen) abgewickelt werden.
In seiner jüngsten Sitzung nahmen die Ratsmitglieder die letzten noch ausstehenden Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis, die allerdings eher redaktioneller Art waren und keine aufschiebende Wirkung haben. Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind nicht erforderlich, weshalb auch keine neue Auslegungspflicht gegeben ist.
Deshalb beschloss der Gemeinderat den jetzt vorliegenden Bebauungsplan einstimmig als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit deren öffentlicher Bekanntmachung. 3. Bürgermeister Uto-Paul Schmitt (FCW), der die Ratssitzung leitete, bedankte sich bei allen Beteiligten und lobte die Verwaltung vor allem für ihre hervorragende Arbeit. "Damit haben wir das neue Baugebiet in kürzester Zeit auf den Weg gebracht."