Der Gemeinderat billigt nach ausführlicher Beratung die modifizierten Pläne für das innerörtliche Verdichtungsgebiet. Bedenken von Anwohnern wurden großteils entkräftet.
Bürgermeister Jochen Hack (FWG) hofft, in diesem Halbjahr den Bebauungsplan für das innerörtliche Verdichtungsgebiet "Hopfengarten" genehmigt zu bekommen. Dann könnte ein seit Jahren interessierter privater Investor noch in 2016 mit der Vermarktung der 23 geplanten Wohnungen beginnen. Wenn die Hälfte davon verkauft sei, soll mit der Verwirklichung des Millionenprojekts mitten im Ortskern begonnen werden, kündigte Hack an.
Als Zwischenetappe quälte sich der Gemeinderat dieser Tage über zwei Stunden lang mit den Einwänden und Bedenken von Behörden sowie einigen Anliegern. Vom Ziel, auf der Achse Kindergarten-Rathaus eine Wohnanlage für Senioren und Behinderte sowie ein Bürgerzentrum mit Bibliothek und 120 Personen fassendem Veranstaltungssaal zu errichten, rückte der Gemeinderat kein bisschen ab: Die vor allem von Angrenzern vorgebrachten Gegenargumente wurden entkräftet und abgelehnt, behördliche Hinweise
teilweise berücksichtigt.
Nur noch zwei Vollgeschosse
Hinterher stellte einer der Gegner des Projektes und Initiator eines - gescheiterten - Bürgerbegehrens, Ulrich Först, fest: "Ganz umsonst war's dennoch nicht". Und tatsächlich: Wurde das Vorhaben von Anfang an hauptsächlich wegen eines zunächst dreigeschossigen, über 50 Meter langen Gebäuderiegels attackiert, so soll am Ende ein mehrgliedriger Baukörper entstehen, der teilweise nur noch zwei Vollgeschosse haben wird. Negative Auswirkungen auf die Belichtung/Beschattung von Nachbargrundstücken (außer in den Zeiten der Wintersonnenwende) oder auf die Querbelüftung und das Kleinklima seien nicht zu befürchten, ließ sich der Gemeinderat von den eingeschalteten Gutachtern überzeugen.
Entsprechende Befürchtungen aus der Umgebung des Baugebietes wurden daher abgewiesen.
Auf grundsätzliche Bedenken, ob Pettstadt ein solches Projekt überhaupt und vor allem an diesem Standort zwischen Fabrik- und Hauptstraße verwirklichen soll, ließ sich der Gemeinderat nicht mehr ein: Der Bedarf an senioren- und behindertengerechten Wohnungen stehe zweifellos fest. Gedeckt werden könne er am besten durch eine kompakte Wohnanlage, von der aus fußläufig wichtige Infrastruktureinrichtungen erreicht werden können - vom Friseur bis zur Bushaltestelle oder Bücherei.
Die Nachverdichtung und Innenentwicklung auf teils brachliegenden Grundstücken im Ortskern wird zudem ein Äquivalent zur Ausweisung eines Baugebietes am westlichen Ortsrand von Pettstadt. Der Gemeinderat misst den Zielen der Städtebausanierung eine weit höhere Bedeutung als den Interessen der Eigentümer angrenzender Grundstücke bei.
Ulrich Först sieht durch das Vorhaben sein Recht auf Gesundheit gefährdet und wehrt sich gegen die "erhebliche Verminderung der Lebens- und Wohnqualität" seiner Familie. Um darauf die richtige Antwort zu finden, schaltete die Gemeindeverwaltung einen Rechtsanwalt ein. Ergebnis: Die Befürchtungen um die Beeinträchtigung der Gesundheit "werden zur Kenntnis genommen". Aber nicht als Hinderung gesehen, denn "die Auswirkungen des Bebauungsplanes führen zu keiner besonderen oder unverhältnismäßigen Betroffenheit des Einwenders in gesundheitlicher Hinsicht".
Mit den neuen Baukörpern würden die Abstandsflächen zu den Häusern des besorgten Nachbarn eingehalten. Dessen Anwesen sei zusätzlich durch ein bestehendes großes Scheunengebäude abgeschirmt. Der angebliche Wertverlust der Nachbargrundstücke wird abgestritten: Das Projekt trage eher zur (auch finanziellen) Aufwertung des Quartiers bei.
Und das gewissermaßen als letztes Mittel gegen das Projekt vorgetragene Argument Zerstörung des Lebensraums von Fledermäusen ließ die Gemeinde durch ein Büro für ökologische Studien prüfen. Ergebnis: Im Plangebiet wurde keine gefährdete Art entdeckt.
Ein Problem bleibt zunächst ungelöst: Die "Etterwege" - ein Netz überwiegend unbefestigter schmaler Fußwege im Plangebiet - sollen einerseits durch das Baugebiet in ihrer Bedeutung als öffentliche Verkehrsflächen neu zur Geltung kommen. Andererseits wehren sich einzelne private Grundbesitzer gegen die Überplanung oder Ausbaumaßnahmen dieser Wege. Darüber werden noch Verhandlungen zu führen sein, erklärte Bürgermeister Hack.
Eine echte Delle hat das Konzept durch die Immissionsschützer des Landratsamtes erhalten: Die Kreisbehörde machte auf die "grundsätzlich ungünstige Anordnung" eines
Bürgersaales innerhalb eines allgemeinen und verdichteten Wohngebietes aufmerksam. Nutzungskonflikte zeichneten sich daraus ab, so dass Einschränkungen des Betriebs des Bürgersaales zu erwarten seien, kündigt der Immissionsschutz an. Dem trägt der Gemeinderat geflissentlich Rechnung, indem er sicherstellen wird, dass an nicht mehr als zehn Tagen/Nächten im Kalenderjahr und nicht mehr als an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden Veranstaltungen zugelassen werden, die nach 22 Uhr enden. Zweiter Bürgermeister Friedrich Linz und seine Bürgernahe Liste sehen darin die Gefahr, dass der (teilbare) Bürgersaal nicht für private Feiern (Hochzeit, Altersjubiläum etc.) vermietet werden darf. Sein Antrag, die private Nutzung im Sinne der BNL-Mitglieder zuzulassen, fand jedoch nur drei Befürworter und wurde somit abgelehnt.
Die Stadt Bamberg stimmte dem Bebauungsplan grundsätzlich zu, findet aber den "Umgang mit der offensichtlich bereits vorhandenen Wohnbebauung fragwürdig. Der Rat des Oberzentrums hält Erläuterungen zu dem offenbar "nötigen Abriss von schätzungsweise bis zu acht Wohngebäuden und Nebenanlagen" wünschenswert. Pettstadt will die Begründung zum Bebauungsplan entsprechend ergänzen.
Nach ausführlicher Beratung unter Assistenz des Stadtplaners Leonhard Valier und seiner Mitarbeiter, deren vorzügliche Vorarbeit ausdrücklich gewürdigt wurde, billigte der Gemeinderat den modifizierten Bebauungsplan, um ihn erneut öffentlich auflegen zu können.
Keine vierte Änderung
Eingestellt wurde die ursprünglich angestrengte vierte Änderung des Flächennutzungsplans, da sich das Projekt komplett in die bisherigen Festsetzungen eines
Mischgebietes einfügen lässt. Zwischen Gottes-, Gast- und Schützenhaus, zwischen Bank, Kindergarten und Bäckerladen, zwischen Gärtnerei und Tankstelle kann man auch Senioren ansiedeln; zum nahen Rat- passt auch ein Bürgerhaus. Den Bambergern zum Trost: Vom Rang eines Weltkulturerbes sind die zum Abbruch vorgesehenen Häuschen an der Fabrikstraße allemal nicht.