Inzidenz von über 50

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Für Erlangen-Höchstadt hat das Robert-Koch-Institut am Samstag, 28. August, einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 57,2 pro 100 000 Einwohner veröffentlic...

Für Erlangen-Höchstadt hat das Robert-Koch-Institut am Samstag, 28. August, einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 57,2 pro 100 000 Einwohner veröffentlicht. Weil der Schwellenwert von 50 somit an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt amtlich bekannt, dass ab Montag, 30. August, 0 Uhr, die in der 13. BaylfSMV festgelegten inzidenzabhängigen Regelungen für einen Inzidenzwert über 50 gelten.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum ist nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Kinder dieser Haushalte, bis zum 14. Geburtstag Geimpfte und Genesene werden hierbei nicht mitgezählt. Auch für private Feiern wie Geburtstage , Taufen oder Hochzeiten ändern sich die Bedingungen: Im Freien dürfen sich nur noch 50 Personen versammeln – für Feiern im Innenbereich ist eine Maximalanzahl von lediglich 25 Personen erlaubt. Auch hier sind vollständig Geimpfte und Genesene von der Regelung ausgenommen. Bereits seit vergangenem Dienstag gilt in Erlangen-Höchstadt in Innenbereichen größtenteils die sogenannte 3G-Regel: Nur wer geimpft , genesen oder getestet ist und keine Symptome aufweist, darf ohne Zugangsbeschränkungen bestimmte Einrichtungen besuchen, an Veranstaltungen teilnehmen und bestimmte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Als geimpft gilt eine Person, die eine vollständige Schutzimpfung mit einem auf sie ausgestellten Impfnachweis belegen kann und bei der seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten alle, die vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit Sars-CoV-2 infiziert waren und nachweisen können. red