Ein gerufenes "Heil Hitler" bringt einen jungen Heßdorfer in Bedrängnis. Ihm drohen laut Gesetz bis zu drei Jahre Haft oder zumindest eine empfindliche Geldbuße. Doch dann kommt es ganz anders.
Michael Busch Der Richter Christian Kretschmar sprach den Angeklagten am Ende der Verhandlung vor dem Erlanger Amtsgericht nochmals energisch an: "Das Gesetz gibt mir vor, dass ich ein Verfahren nur einstellen kann, wenn der Angeklagte sich zu der Tat bekannt hat." Der 19-jährige Heßdorfer schaute darauf hin zu seinem im Gerichtssaal sitzenden Vater, der die Offerte des Richters zunächst nicht zu deuten wusste.
Was war passiert? Im Februar hatte der sehr jung aussehende Mann sich betrunken. "Drei Wodka Energy vorgemischt, ein Wodka Energy selbst gemischt, ein Jack-Daniels aus der Dose", gab er vor dem Richter zu. Im Wiesengrund habe er sich mit Freunden getroffen, um die zuvor im Discounter gekauften Getränke zu konsumieren.
Dermaßen "zugeschüttet" war der Abend allerdings nicht zu Ende. Gegen 21.30 Uhr habe er sich mit einer Freundin auf zum McDonald's in der Erlanger Innenstadt gemacht. Was dann passiert ist, könne er sich nicht erklären. Er wisse noch, dass es dort Streit gab und ein Kontrahent ihm in Folge einer Auseinandersetzung einen Frontzahn ausgeschlagen habe, "mehr weiß ich allerdings nicht mehr", gab er vor Gericht an.
So wisse er ausgerechnet nichts mehr darüber, weswegen er vor Gericht steht. "Heil Hitler" soll er gebrüllt haben. Strafbar laut des Oberstaatsanwaltes Peter Adelhardt als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine Straftat, bei der bis zu drei Jahren Freiheitsentzug drohen.
Gesetz regelt den Vorgang
Der Mann, der ohne Anwalt angetreten war, erklärte, dass er sich das nicht vorstellen könne, weil er keinerlei Verbindung zur rechten oder gar rechtsextremen Szene habe. Die Ausführungen der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bestätigten diese Angaben. Sie bescheinigte dem Mann aber auch Entwicklungsverzögerungen.
Der geladene Zeuge schilderte den Vorfall in dem Schnellimbiss und bestätigte auf Nachfrage des Richters, dass die Worte "Heil Hitler" vom Angeklagten durch den Raum gebrüllt worden seien. Allerdings sei er der einzige Zeuge gewesen, der diese wahrgenommen habe. Andere Anwesende hatten bei der damals durchgeführten Befragung durch die Polizei diese Angaben nicht bestätigen können.
"Das Gesetz gibt mir vor, dass ich ein Verfahren nur einstellen kann, wenn der Angeklagte sich zu der Tat bekannt hat." Auf diese Ansage des Richters hin und nach einer kurzen Denkpause bei Sohn und Vater gab es von dem Vater den Hinweis, wie der Sohn verfahren solle. "Es kann schon sein, dass ich diese Worte ausgesprochen habe", erklärte dann der Angeklagte.