Eine heftige Diskussion im Gemeinderat Weilersbach löste ein Tekturplan für eine Gaube, eine Stützmauer und Stellplätze in Oberweilersbach in der Nähe des Schlossplatzes aus. Der Bauherr hat die Gebäu...
Eine heftige Diskussion im Gemeinderat Weilersbach löste ein Tekturplan für eine Gaube, eine Stützmauer und Stellplätze in Oberweilersbach in der Nähe des Schlossplatzes aus. Der Bauherr hat die Gebäudeteile anders errichtet als im genehmigten Plan vorgesehen.
Der Rat lehnte mit 9:4 Stimmen die Tektur ab, obwohl der vorberatende Bauausschuss eine Vertagung bis zu einem Ortstermin in der nächsten rollenden Sitzung empfohlen hatte.
Diese Möglichkeit, erklärte Bürgermeister Gerhard Amon (CSU), sei nicht gegeben, weil am 10. Mai die Drei-Monats-Frist, innerhalb der ein Baugesuch im Rat entschieden werden müsse, ablaufe und so das Gesuch als gebilligt gelte. Gleichwohl sagte der Rat einen Augenscheinstermin zu.
Der Streitpunkt ist, ob durch die anders errichtete Stützmauer die Sichtdreiecke - ein Acht-Meter-Bereich an der Straßeneinmündung - eingehalten sind. Sie müssen danach berechnet werden, wie die Weißenbacher Straße ausgebaut werde. Die Sanierung der Straße ist das nächst anstehende große Straßenbauprojekt der Kommune.
Rechtlich absichern
Helmut Stein (BR), Gemeinderat und zugleich Inhaber der ausführenden Baufirma, argumentierte, die Verkehrssituation sei - so, wie gebaut wurde - besser als die ursprüngliche. Was Amon nur für den Fall gelten ließ, dass keine Autos parkten. "Wir sind nicht schuld an der Misere", betonte er und wies darauf hin, dass sich die Gemeinde rechtlich absichern müsse für den Fall, dass etwas passiere. Der Sachverhalt wird nun wegen der Abweichungen dem Landratsamt Forchheim vorgelegt.
Weiter behandelte der Rat die Anregungen aus der Bürgerversammlung. In die Angelegenheit wegen des 30-km/h-Schilds an der Kreisstraße Richtung Rettern ist Bewegung gekommen. Kreisbaumeister Dieter Els wird die Eigentümer der Grundstücke nochmals einzeln ansprechen, ob sie bei einer teilweisen Verlegung der Straßenführung mitmachen wollten. Solange die Straßenschäden vorhanden seien, müsse allerdings die Geschwindigkeitsbeschränkung aus versicherungsrechtlichen Gründen bestehen bleiben.
Die Anregung, in der Straße Am Fräuleinsgarten die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, wurde mit 4:9 Stimmen verworfen, da es keinen Kellerbetrieb mehr gebe und es nur mehr eine Anliegerstraße sei. Ebenso wird dort bei der Einmündung eines Flurbereinigungswegs kein Vorfahrtsschild aufgestellt.