Verteidiger Drehsen legte dar, dass das von der Familie des tödlich Verunglückten nicht gewollt gewesen sei. Jetzt stand der Angeklagte auf und entschuldigte sich bei der Familie des Getöteten mit bewegenden Worten.
Der Angeklagte war strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten; es gibt keine Einträge im Bundeszentralregister , teilte das Gericht mit.
Es müsse im Urteil mit einfließen, wie groß das pflichtwidrige Verhalten des Angeklagten sei, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er wies auf die enormen psychischen Probleme der verletzten Beifahrerin hin und nahm die für ihn ehrlich gemeinte Entschuldigung des Angeklagten zur Kenntnis. Auch erscheine der Angeklagte in seinem Aufklärungswillen glaubhaft. Beantragt wurde vom Staatsanwalt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro, also in einer Gesamthöhe von 5400 Euro, sowie ein Fahrverbot von sechs Monaten.
Der Nebenklägeranwalt Willy Marquardt sprach von einem furchtbaren Unfall zwischen Gleisenau und Ebelsbach, der sich auf gerader Fahrbahn ereignet habe. Mit etwa 80 bis 90 Stundenkilometern seien die Fahrzeuge zusammengestoßen.
Er bezweifelte, dass sich der Angeklagte an den Unfall nicht erinnern könne. Der Unfallverursacher sei grob fahrlässig auf die linke Fahrbahnseite gekommen, warf der Anwalt dem Beschuldigten vor. Für dieses Verhalten sei eine Bestrafung von weniger als 90 Tagessätzen nicht angebracht, und das wäre das Minimum. Er schloss sich insgesamt dem Antrag des Staatsanwalts an.
Verteidiger Thomas Drehsen wies darauf hin, dass so ein Unfall jedem passieren könne. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Verschuldens seines Mandanten treffe zu. Nun müsse das Gericht eine angemessene Strafe finden. "Wir haben es hier nicht mit einem Straftäter zu tun, der mutwillig etwas getan hat, sondern mit einem Mann, der leider einen schwerwiegenden Unfall verursacht hat, an dessen Zustandekommen er sich nicht erinnern kann", sagte der Verteidiger.
Auch sei nicht beabsichtigt, an den 90 Tagessätzen zu rütteln, sondern nur über das Fahrverbot, das eine Nebenstrafe sei, nachzudenken. Um seinen Handel weiter betreiben zu können, benötige sein Mandant seine Fahrerlaubnis. Auch sei er durch den Verkehrsunfall berufsunfähig geworden, weil er selbst nicht mehr handwerklich wie bisher tätig sein könne. "Ich bitte das Gericht um eine günstige Abwägung für meinen Mandanten", sagte der Verteidiger und beantragte 90 Tagessätze zu je 35 Euro.
"Was ich nur noch einmal machen kann, ist, mich bei der Familie zu entschuldigen. Alles andere werde ich ohne wenn und aber annehmen", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort.
Das Urteil der Richterin lautete auf 90 Tagessätze zu je 50 Euro, also insgesamt auf 4500 Euro Geldstrafe , und vier Monate Fahrverbot. Wie sie in ihrer mündlichen Begründung darlegte, kann sie kein grobes Fehlverhalten des Angeklagten sehen - trotz aller Tragik mit den schlimmen Folgen. Auch wertet sie die Entschuldigung als aufrichtig. Von einem Fahrverbot könne nicht abgesehen werden, erklärte die Richterin .
An die Familie des Getöteten gewandt sagte die Vorsitzende: "Auch eine höhere Strafe wird Ihren Schmerz nicht lindern können."
Wie der Verteidiger des Angeklagten erklärte, würde sein Mandant den Urteilsspruch annehmen. Er habe ihm jedoch geraten, noch einmal darüber zu schlafen. Wenn sowohl die Seite des Angeklagten als auch die Seite der Anklage das Urteil akzeptieren, wird es rechtskräftig.